dena-Umfrage unter Mietern Energieausweis spricht sich rum

Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei Mietern in Deutschland. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Energieausweis spricht sich rum

Insgesamt haben schon 66 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der Mieter treffende Antworten. „Viele Mieter wissen bereits, dass es einen Energieausweis für Häuser gibt. Jetzt müssen sie auch noch von ihrem Recht auf Vorlage des Energieausweises Gebrauch machen und den Hauseigentümer zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung danach fragen“, kommentierte dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich. Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 491 Mieter.

Die Energieausweispflicht gilt seit dem 1. Juli für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 und ab dem 1. Januar 2009 für alle später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

dhz