Energetisches Sanieren

Steuervorteile in diesem Jahr

Energetisches Sanieren

In der vergangenen Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung berichteten wir über die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Wohn-immobilien von Vermietern und Eigenheimbesitzern zum energetischen Sanieren. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat nun grünes Licht gegeben. Die gute Nachricht: Die schnellere Abschreibung für Vermieter bzw. der Sonderausgabenabzug für Eigenheimbesitzer winkt nun nicht erst für Sanierungsmaßnahmen, die ab
1. Januar 2012 beginnen, sondern bereits für Maßnahmen ab dem 6. Juni 2011 (Deutscher Bundestag, Pressemitteilung v. 29. Juni 2011).