Kompromiss im Vermittlungsausschuss Energetische Gebäudesanierung: Diese Einigung freut das Handwerk

Bund und Länder haben sich auf Änderungen am Klimapaket geeinigt. Ein Kompromiss wurde dabei auch bei der energetischen Gebäudesanierung erzielt. Das Handwerk zeigt sich zufrieden.

Max Frehner

Der Vorschlag des Vermittlungsausschuss sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen vor. Auch Energieberatungen sollen ab 2020 abgesetzt werden können. - © Bumann - stock.adobe.com

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Die Einigung sieht ab Januar 2021 einen CO2-Preis von 25 Euro statt den bisher vereinbarten zehn Euro vor. Im Gegenzug soll die Pendlerpauschale in den Jahren 2024 bis 2026 um weitere drei Cent auf dann 38 Cent pro Kilometer steigen. Die Mehreinnahmen durch den CO2-Preis sollen zudem vollständig zur Senkung der EEG-Umlage – und damit der Strompreise – verwendet werden.

Eine Einigung wurde außerdem bei der energetischen Gebäudesanierung erzielt. Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss bis Freitag zu, könnten Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien ab 2020 Maßnahmen wie das Dämmen von Dächern und Wänden, den Einbau von neuen Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlagen steuerlich absetzen. Auch Energieberatungen sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gewertet werden.

"Steuerliche Förderung ist eine echte Alternative zu den bestehenden Programmen"

"Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 30 Prozent des CO2-Ausstoßes und 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs würden allein auf den Gebäudebereich entfallen. "Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung stellt deswegen einen unverzichtbaren Anreiz dar, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren." Für die Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien stelle das Instrument eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen dar.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich zufrieden. Das Ergebnis gehe in die richtige Richtung. Er ist zuversichtlich, dass der höhere CO2-Preis eine Lenkungswirkung entfalten wird. Zur Senkung der EEG-Umlage sagte er, dass davon nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren würden.

Länder erhalten Ausgleichszahlungen

Die Länder hatten die ursprünglich geplanten Steuerregelungen im Klimapaket abgelehnt, da sie zu hohe Steuerausfälle auf ihre Kosten befürchteten. Die Länder forderten eine andere Verteilung von Einnahmen und Lasten und wiesen auf die zusätzlichen Einnahmen im Bund durch die CO2-Bepreisung hin. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Länder für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge erhalten, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren.

Der ZDH hofft jetzt auf eine zügige und wirkmächtige Einführung zum 1. Januar 2020. "Damit sich die Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einstellen können und entsprechende Kapazitäten aufbauen", so Schwannecke. Bundestag und Bundesrat wollen bis Freitag abschließend über das Klimapaket entscheiden.

Mit Inhalten von dpa