Abschaffung ELENA ja – ELSTAM nein

Das Bundesfinanzministerium für Wirtschat und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf geeinigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Doch aufgepasst! ELSTAM wird nicht eingestellt.

Unternehmer erhalten wegen der geplanten Abschaffung von ELENA seit Tagen widersprüchliche Meldungen. Doch das Bundesfinanzministerium hat in einer Pressemitteilung vom 19.7.2011 klargestellt, dass nur das ELENA-Verfahren eingestellt wird. Bei diesem Verfahren wurden von Arbeitgeber Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst und gespeichert.

ELSTAM bleibt bestehen

Die Abschaffung von ELENA hat jedoch rein gar nichts mit ELSTAM zu tun. Hier geht es darum, dass dem Finanzamt die Lohndaten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden und dass anstatt der Papier-Lohnsteuerkarten ein elektronischer Datenaustausch zwischen Finanzamt und Arbeitgeber stattfindet. Dieses Verfahren bleibt bestehen.

bek
  • ELENA
  • Elektronischer Entgeltnachweis
  • ELSTAM
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale