Chemikalienverordnung REACH Elektroverband gibt Merkblatt für Betriebe raus

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gibt ein Merkblatt zur Europäischen Chemikalienverordnung REACH heraus. Die Verordnung regelt das Recht auf Information über Eigenschaften und Gefahren chemischer Stoffe.

Elektroverband gibt Merkblatt für Betriebe raus

REACH heißt Registrierung, Evaluierung und Autorisierung der in der Europäischen Gemeinschaft (EG) verwendeten Chemikalien und schreibt zum Beispiel vor, welche Rechte der Kunde hat und welche Pflichten der Lieferant oder der Einzelhändler. Hinzu kommt, dass die Verbraucher seit 28. Oktober 2008 das Recht haben, nach "besorgniserregenden Inhaltsstoffen" in Nonfood-Produkten wie Elektrogeräten, Spielwaren, Möbeln, Textilien, Schuhen und Werkzeugen zu fragen. Jeder Einzelhändler ist seitdem verpflichtet, entsprechende Kundenanfragen an seinen Lieferanten weiterzuleiten und die Antwort seinem Kunden innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen ("Verbraucherinformationspflicht"). Der alltägliche Umgang mit der Verordnung, die Mitte 2008 in Kraft getreten ist, wirft viele Fragen auf.

Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert jetzt der ZVEH den Mitgliedsbetrieben der ZVEH-Landesverbände in einem Merkblatt. Denn Umwelt- und Verbraucherverbände planen mit Inkrafttreten der Regelung Aktionen im Einzelhandel. In dem ZVEH-Merkblatt sind Kompaktinformation und Textbausteine für die Geschäftsleitung enthalten. Gleichzeitig dient das Merkblatt den Mitarbeitern als Verhaltensempfehlung.

Genannt werden Beispiele für besorgniserregende Stoffe, Empfehlungen für die Geschäftsleitung und auch einzelne Arbeitsschritte für Verkäufer/in.

Das Merkblatt können Sie auf zveh.de als pdf-Datei herunterladen.