E-Mobilität Elektroautos bleiben bis 2035 von Kfz-Steuer befreit

Wer ein Elektroauto kauft, spart weiter bei der Steuer: Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos um fünf Jahre. Außerdem soll ein weiteres Förderprogramm folgen.

Ladestation für Elektroautos: Die Bundesregierung will mit der verlängerten Steuerbefreiung mehr Menschen zum Umstieg auf E-Autos bewegen. - © Achim Wagner - stock.adobe.com

Das Bundeskabinett verlängert die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre bis 2035. Neuzulassungen sind noch bis Ende 2030 möglich – fünf Jahre länger als bisher geplant.

Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Bisher galt die Befreiung nur bis Ende 2030, Neuzulassungen waren nur bis Ende 2025 möglich.

"Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Die Maßnahme solle die Automobilindustrie unterstützen und Arbeitsplätze sichern.

Die Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden. Sie bleiben dann zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.

Zusätzliches Förderprogramm geplant

Für kleine und mittlere Einkommen arbeitet die Regierung derzeit an einem zusätzlichen Förderprogramm. Der Koalitionsausschuss hatte am 8. Oktober beschlossen, gezielt Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Details werden noch erarbeitet.

Weitere Steuervorteile für Betriebe

Andere steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge sind bereits in Kraft. So können Unternehmen bei E-Autos im ersten Jahr 75 Prozent der Investitionskosten abschreiben. Zudem wurde bei der privaten Nutzung vollelektrischer Dienstwagen die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Für Elektrofahrzeuge bis zu diesem Wert gilt weiterhin die 0,25-Prozent-Regelung – monatlich müssen 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Nur bei teureren Elektrofahrzeugen über 100.000 Euro steigt der Satz auf 0,5 Prozent. Verbrenner werden dagegen unverändert mit einem Prozent des Listenpreises besteuert, unabhängig von ihrem Wert. fre