Gesetzliche Rentenversicherung Einzahlungspflicht fürs Handwerk soll entfallen

Arbeitsministerin Von der Leyen will die Deutschen zu mehr privater Altersvorsorge motivieren und gleichzeitig eine neue staatliche Absicherung gegen die Altersarmut beschließen. Da viele Selbstständige sich nicht freiwillig versichern, sollen sie künftig einen Nachweis über eine abgeschlossene Altersvorsorge erbringen müssen. Im Gegenzug soll die Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung für selbstständige Handwerker wegfallen.

Deutschland altert. Die Einzahler in die Rentenkasse werden weniger, die Bezieher mehr: Altersarmut wird zunehmend zum Problem in Deutschland. - © Destatis

Die meisten Deutschen erwarten von der gesetzlichen Rente nicht viel. Rund die Hälfte geht aktuell davon aus, später weniger als die Hälfte des heutigen Einkommens zu bekommen. Ein Fünftel rechnet sogar mit weniger als 30 Prozent. Wie aus einer Umfrage der Anlagegesellschaft Union Investment hervorgeht, sehen 69 Prozent der Deutschen eine Notwendigkeit für den Ruhestand zu sparen und privat vorzusorgen. Doch trotz dieser Werte steigt die Zahl derjenigen die im Alter nicht genug Geld für ihre Existenzsicherung haben. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sind von den 16,8 Millionen Senioren ab 65 Jahren rund 400.000 auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter angewiesen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte dies nun ändern und mit ihrem neuen Rentenpaket gezielt gegen die Altersarmut vorgehen. Dabei plant sie einerseits die Zuverdienstgrenzen für Rentner zu erhöhen und Geringverdienern, die jahrelang in die gesetzlich Rentenversicherung eingezahlt haben, eine Zuschussrente bis zu 850 Euro zu bezahlen. Andererseits will sie Selbstständige künftig zur Vorsorge für das Alter verpflichten.

Keine Handwerkerpflichtversicherung mehr

2010 waren 4,3 Millionen Deutsche selbstständig und rund drei Millionen von ihnen waren nicht gesetzlich versichert. Künftig sollen nun alle Selbstständigen einen Nachweis über eine abgeschlossene Altersvorsorge erbringen müssen. Im Gegenzug sollen die Pflichtbeiträge Selbstständiger wie die sogenannte Handwerkerpflichtversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung wegfallen. Die Selbstständigen können frei wählen, in welcher Form der Altersvorsorge – ob  gesetzliche oder private Rentenversicherung, Rürup, Riester oder anderes – sie sich absichern möchten.

Doch keine Regelung ohne Ausnahme: Diese grundsätzliche Versicherungspflicht soll nicht für alle Selbstständigen gelten, sondern nur für die unter 30-Jährigen, die sich nicht gerade in der Gründungsphase befinden. Selbstständige, die über 50 Jahre alt sind und alle, die die Selbstständigkeit nur im Nebenberuf oder als geringfügig Beschäftigte (Einkünfte bis  400 Euro pro Monat) ausüben, sind von der Vorsorgepflicht ausgenommen.

Dasselbe gilt für bereits anderweitig abgesicherte Personen wie Künstler, Publizisten, Landwirte sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherte Selbstständige. Sie müssen keinen Vorsorgenachweis erbringen. Für Selbstständige, die zwischen 30 und 50 Jahre alt sind, und für Existenzgründer soll es Sonderregelungen geben.

Mit freiwilligen Zahlungen Fachkräfte sichern

Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs, der nun mit den anderen Ministerien abgestimmt werden muss, betonte Von der Leyen, mit dem Rentenpaket sollten Gerechtigkeitslücken geschlossen werden, die auf lange Sicht zu Altersarmut führen würden. Möglichst zum 1. Januar 2013 sollen die Änderungen in Kraft treten.

Für Arbeitgeber sieht der Gesetzesvorschlag eine weitere Möglichkeit vor, die Absicherung ihrer Angestellten zu unterstützen. Sie können zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillige Zusatzbeiträge mit ihren Beschäftigten vereinbaren und so deren Rentenanspruch erhöhen. Die Höhe der Beiträge kann zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten beliebig vereinbart werden, darf aber maximal die Hälfte der Pflichtbeiträge betragen. Wie das Ministerium vorschlägt, können Arbeitgeber dieses Instrument nutzen, um sich Fachkräfte zu sichern bzw. neue zu gewinnen.

Als eigentliches Herzstück der Reform sieht die Arbeitsministerin jedoch die sogenannte Zuschussrente an. Von dieser staatlichen Absicherung profitieren nach Angaben des Ministeriums im Einführungsjahr 2013 rund 50.000 Rentner. Im Jahr 2030 werden es demnach 1,4 Millionen Menschen sein. Diese könnten ihr geringes Einkommen im Alter mit der Zuschussrente auf bis zu 850 Euro im Monat erhöhen und seien so nicht auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Im Blick hat Von der Leyen vor allem Mütter und Frauen, die durch Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten von Angehörigen und nicht in Vollzeit gearbeitet haben.

Arbeitgeberpräsident kritisiert Finanzierungsmodell

Finanziert werden soll die Reform durch Umschichtungen bei den anderen staatlichen Absicherungen. Doch dies stößt auf Kritik der Arbeitgebervertreter. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte, die Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren. "Es wäre nicht nachvollziehbar, weshalb Versicherte und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen eine neue Leistung subventionieren sollen, die ausgerechnet denjenigen nicht zusteht, die in besonderem Umfang Beiträge geleistet haben", sagte er. Positiv wertete er allerdings das Vorhaben, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten.

Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte, die Pläne seien mehr Schein als Sein. "Das System, das Frau von der Leyen vorgelegt hat, ist nicht gerecht und erreicht das Ziel nicht, viele alte Menschen aus der Grundsicherung herauszuholen", beklagte Künast. Die Zuschussrente zementiere vielmehr die Ungleichheit innerhalb des Rentensystems. Wer ganz wenig verdiene, erhalte maximal eine Verdopplung der Rentenansprüche und liege damit deutlich unterhalb von 850 Euro. Dies sei im Bereich der Grundsicherung.

Die Vorschläge werden nun mit den anderen Ministerien abgestimmt, im Mai soll das Kabinett darüber befinden. Möglichst zum 1. Januar 2013 sollen die Änderungen in Kraft treten.

Details zur Reform und die einzelnen Bedingungen der neuen Rentenmodelle hat das Bundesarbeitsministerium zusammengestellt. jtw/dapd