Sicherung von Bankguthaben Einlagensicherung gilt bald auch für Fremdwährungskonten

Auch für Fremdwährungskonten gilt künftig die gesetzliche Einlagensicherung. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Bislang galt die Sicherung nur für den Euro oder EU-Währungen.

Einlagensicherung gilt jetzt auch für Fremdwährungen. - © Foto: nmann77/Fotolia

Bislang wurden von der gesetzlichen Einlagensicherung nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung erfasst. Am 3. Juli tritt in Deutschland aber das Gesetz zur Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft. Ab dann gilt die Sicherung unabhängig von der Währung des Kontos. Die Entschädigung wird allerdings in Euro erfolgen.

Weitere Neuerung: Der Schutzumfang von maximal 100.000 Euro pro Einleger kann sich unter besonderen Umständen vorübergehend bis auf 500.000 Euro erhöhen. Das ist der Fall, wenn beispielsweise ein hohes Guthaben auf dem Konto aus einem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie vorhanden ist. Gleiches gilt, wenn Guthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Einlegers verknüpft ist, also zum Beispiel Heirat, Scheidung, Renteneintritt oder Entlassung. Der erhöhte Schutz gilt für eine Dauer von sechs Monaten ab Einzahlung des entsprechenden Geldbetrages. dpa

Einlagensicherung

Was ist Einlagensicherung?

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz. In Deutschland existieren eine gesetzliche und mehrere freiwillige Einlagensicherungen. In der EU gilt eine gesetzliche Einlagensicherung von100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro deckt somit die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Zusätzlich gibt es den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück. dhz