Ab dem kommenden Jahr müssen Kleinstkapitalgesellschaften im Handwerk weniger Angaben in ihrer Bilanz machen und ihren Jahresabschluss nicht mehr veröffentlichen. Sie müssen ihn nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegen. Außerdem sinkt das Ordnungsgeld, falls die Daten zu spät offen gelegt werden.

"Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Mirco-Richtlinie", sagte Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH zum jüngsten Beschluss des Bundestages. Der deutsche Gesetzgeber habe die maximalen Schwellenwerte ausgenutzt. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht mehr notwendig.
Weniger Ordnungsgeld bei Verstößen
Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2013 gültig und betrifft alle Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft ohne voll haftende natürliche Person firmieren. Dies gilt insbesondere für die GmbH & Co. KG. Außerdem dürfen die Unternehmen nicht mehr als 700.000 Euro im Jahr umsetzen oder höchstens eine Bilanzsumme von 350.000 Euro ausweisen beziehungsweise nicht mehr als zehn Beschäftigte haben.
Darüber hinaus soll nach einer Initiative des ZDH noch vor der Wahl das Ordnungsgeld deutlich gesenkt werden, falls der Jahresabschluss zu spät offen gelegt wird. So soll es für Kleinstkapitalgesellschaften von 2500 Euro auf 500 Euro und für Kleinkapitalgesellschaften von 2.500 auf 1.000 Euro gesenkt werden. Betroffen von den Regelungen sind nach Angaben des ZDH zwischen 50.000 und 100.000 Handwerksunternehmen. bir