Die Betriebsunterbrechungsversicherung Eine Versicherung für kleinere Unternehmen

Bei kleineren Unternehmen sowie Freiberuflern wie Sachverständigen ist der geschäftliche Erfolg oft von der Person und Arbeitskraft des Inhabers abhängig. Deshalb sollte die Arbeitskraft des Chefs auch gut abgesichert sein, wie das Portal geldtipps.de erklärt.

Vor allem für Unternehmer mit wenigen Mitarbeitern und Freiberufler kann ein Unfall die Existenz kosten, wenn sie nicht abgesichert sind. - © mentalrai - Fotolia

Hilfreich ist hier eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch unter Bezeichnungen wie Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung oder Ertragsausfall-Versicherung bekannt ist.

Versicherungsschutz besteht für betriebliche Fixkosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen oder Leasingraten. Dabei sind die Höchst-Versicherungssummen in der Regel auf die Fixkosten oder den angenommenen Umsatz begrenzt.

Selbstständige haben in ihrer Krankenversicherung oft ein Krankentagegeld mit eingeschlossen. Doch die Tagegeldversicherung ersetzt in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust.

Die weiterlaufenden Betriebskosten für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen sind dann nicht abgesichert. Versicherungsexperten raten deshalb zu einer Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungsversicherung. dapd