Pendlerpauschle verfassungswidrig Ein guter Tag für 15 Millionen Pendler

Millionen von Berufspendlern in Deutschland dürfen auf Steuererleichterungen hoffen. Die Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig.

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Ein guter Tag für 15 Millionen Pendler

Das oberste deutsche Steuergericht bemängelte, dass Nah- und Fernpendler durch die Neuregelung ungleich behandelt würden. Die Finanzrichter betonten in ihrer Entscheidung, dass der Weg zur Arbeit beruflichen Zwecken diene und nicht in die private Sphäre falle. Pendler müssten deshalb weiter das Recht haben, ihre Fahrtkosten steuermindernd geltend zu machen.

Engültiges Urteil muss Bundesverfassungsgericht fällen

Die Große Koalition hatte entschieden, dass Arbeitnehmer mit Beginn des Jahres 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich absetzen dürfen. Der Satz von 30 Cent gilt erst ab dem 21. Kilometer. Die endgültige Entscheidung, ob der Gesetzgeber die Pendlerpauschale neu regeln muss, liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wollen nach Angaben einer Sprecherin "im Laufe dieses Jahres" ein Urteil fällen. Ein genauer Zeitpunkt wurde nicht genannt.

Das Bundesfinanzministerium kritisierte die Entscheidung der Münchner Richter. Deren Urteilsbegründung sei "nicht überzeugend", teilte die Behörde in Berlin mit. Die Bundesregierung habe "keinen Anlass", an der Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale zu zweifeln. Eine Änderung der geltenden Regelung sei deshalb momentan nicht nötig. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, die Regierung erwarte, dass die neu gefundene Regelung "in Karlsruhe bestätigt wird".

Der Vorsitzende Richter des 6. Senats am Bundesfinanzhof, Hans-Joachim Kanzler, sagte hingegen, er hoffe, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs beeinflusst werde. "Selbstverständlich" seien die Karlsruher Richter aber völlig eigenständig.

Bäckermeister klagt

Der Bundesfinanzhof hatte im konkreten Fall über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale zu entscheiden. Die Klagevertreter begrüßten die Entscheidung. Dies sei ein "guter Tag für die 15 Millionen Pendler in Deutschland", sagte einer der Beteiligten.

Das oberste deutsche Steuergericht kritisierte, die vom Gesetzgeber zur Begründung angeführte Haushaltskonsolidierung biete "für sich genommen noch keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung" von Pendlern. Daneben wurden handwerkliche Fehler am Gesetz bemängelt. Das sogenannte Werkstorprinzip, wonach die berufliche Sphäre erst mit dem Betreten des Werktors beginne, sei nicht folgerichtig umgesetzt worden. So könnten sonstige Mobilitätskosten, wie etwa die doppelte Haushaltsführung, weiterhin als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Urteil ist Ohrfeige

Die Opposition im Bundestag sah in der Entscheidung der Münchner Richter eine "Ohrfeige" für die Große Koalition. FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms forderte die Bundesregierung auf, die Kürzung sofort zurückzunehmen. Die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Christine Scheel sagte, die Unsicherheit der Beschäftigten müsse beendet werden. Linke-Fraktionschef Oskar Lafontaine betonte, wieder habe ein Gericht festgestellt, dass die Bundesregierung bei Arbeitnehmern "in grundgesetzwidriger Weise abkassiert".

Joachim Vonderthann/ddp