Ob Lebensmittelwaage oder Reifendruckgerät – viele Handwerksbetriebe arbeiten mit geeichten Messinstrumenten und müssen ab dem kommenden Jahr mit höheren Kosten rechnen. Der Bundesrat hat der neuen Mess- und Eichverordnung zugestimmt.
Jana Tashina Wörrle
Mit dem neuen Eichgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, setzt Deutschland Vorgaben europäischer Richtlinien um. Alle Messgeräte im gewerblichen Einsatz müssen dann europaweit die gleichen Anforderungen erfüllen, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden.
Das Eichgesetz an sich ist das eine. Doch mit der Zustimmung des B undesrats am vergangenen Freitag wurde auch eine neue Mess - und Eichverordnung auf den Weg gebracht. Auch sie soll zum 1. Januar 2015 gelten. Einzelheiten der Verordnung sorgen allerdings für Ärger. Im Fokus: die Eichkosten .
Gebühren steigen
Die neue Vorordnung sieht laut dem Bayerischen Handwerkstag (BHT) eine kräftige Erhöhung der Gebühren vor. Sowohl das Eichen von Lebensmittelwaagen, wie sie Bäcker, Metzger, Konditoren und andere Betriebe im Lebensmittelhandwerk verwenden, als auch das von Reifendruckgeräten in Kfz-Betrieben und kleinen Präzisionswagen von Gold- und Silberschmieden und Zahntechnikern wird künftig teurer. Zusätzlich sollen die Kosten für Kontrollen durch die Eichämter steigen.

Wie der BHT errechnet hat, steigen die Kosten für das Eichen von Handelswaagen bis 50 Kilogramm um bis zu 130 Prozent. Die Kosten für Eichungen von Reifendruckgeräten sollen um 60 Prozent klettern. Wenn Prüfer vor Ort in Betrieben Stichproben ziehen, um beispielsweise bei unverpackten Backwaren das Gewicht und Mengen zu kontrollieren, könnten die Kosten dafür von 100 Prozent bis deutlich über 200 Prozent steigen. Zudem sollen die Gebühren der Prüfer um 80 Prozent bis über 100 Prozent angehoben werden.
Landesbehörden brauchen Geld
Diese Kostenerhöhungen liegen angeblich über den Steigerungen, die die zuständigen Landesbehörden gefordert hatten, um ihre Kosten zu decken. Denn diese sind knapp bei Kasse. "Durch die Neukalkulation der Gebühren soll die bestehende Kostenunterdeckung beseitigt werden", erklärt Steffen Fink vom Regierungspräsidium Tübingen. Die gesetzlichen Regelungen würden verlangen, dass die Eichbehörden in allen Bereichen kostendeckend arbeiten. " Das führt dazu, dass es in einigen Bereichen zu erheblichen Gebührensteigerungen kommen wird, in anderen nicht", sagt Fink. Die konkreten Zahlen des BHT kann er allerdings nicht bestätigen.
Der BHT hatte im Vorfeld des Beschlusses einen Brief an das B undeswirtschaftsministerium geschrieben und die Politik darin aufgefordert, "die Neukalkulation der Gebührensätze mit Augenmaß und wirtschaftlich verträglich durchzuführen". Und weiter heißt es in dem an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel adressierten Brief : Die Landesbehörden hätten eine Gebührenerhöhung von 30 Prozent gefordert. "Dies sollte die B undesregierung berücksichtigen". Doch Fehlanzeige, von Änderungen der Pläne war beim Beschluss des B undesrats keine Rede mehr.
Auch andere Landesbehörden halten Kostenanstiege für nötig, denn ihre Ausgaben steigen stetig. "Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind immer per Auto unterwegs, wir müssen Mieten zahlen und auch die Personalkosten entsprechen nicht mehr denen von vor zehn Jahren", sagt Torsten Maaß von der Abteilung Mess- und Eichwesen beim Landesamt für Verbraucherschutz Thürigen . Er stuft den Gesamtanstieg allerdings im Schnitt als geringer ein. Die hohen Anstiege von über 100 Prozent betreffen seiner Ansicht nach nur einzelne Bereiche, deren Eichgebühren einerseits bislang sehr gering waren und andererseits seit vielen Jahren nicht erhöht wurden.
Bäcker brauchen nicht zwingend geeichte Waagen
Obwohl der Kostenanstieg das Bäckerhandwerk nicht so direkt betrifft wie andere Branchen, ist der Zentralverband nicht erfreut über die Ankündigung. "Erst die Kontrollkosten für die Lebensmittelsicherheit und nun die Eichkosten - ständig werden neue Gebührensteigerungen angekündigt", beklagt Daniel Schneider vom Bäckerverband. Seiner Aussage nach sind Bäckereien vor allem von den Gebührenanstiegen bei den Prüfern betroffen und wenn sie verpackte Waren, wie etwa zu Weihnachten Tüten mit Gebäck, verkaufen. Bei verpackten Waren ist eine genaue Gewichtsangabe erforderlich.
"Für die Herstellung von Brot und Backwaren brauchen Bäcker keine geeichte Waage. Außerdem werden die meisten Backwaren nach Stückzahl und nicht nach Gewicht verkauft", erklärt er und weist darauf hin, dass Mitarbeiter der Eichämter trotzdem regelmäßig Proben in den Bäckereien ziehen. Sie messen die Abweichungen von Gewichtsangaben . "Bei Brotlaiben muss das Gewicht angegeben werden und wird deshalb auch geprüft", sagt Schneider. Verkauft werde es dennoch nicht nach Gewicht. Seiner Erfahrung nach besitzen viele Bäckereien eine geeichte Waage und wissen gar nicht, dass sie das nicht zwingend müssen.
Für welche Waren Bäcker eine geeichte Waage brauchen, zeigt ein Info-Blatt des Eichamts Sachsen. >>>
Das aktuell geltende Gebührenverzeichnis können Sie hier nachlesen.>>>