Mehrere Handwerksbranchen betroffen Eichgebühren steigen 2026 deutlich

In vielen Handwerksbranchen kommen tagtäglich Waagen und Messgeräte zum Einsatz, die regelmäßig geeicht werden müssen. Das kostet seit diesem Jahr deutlich mehr. Die Eichgebühren sind gestiegen. Das Fleischerhandwerk spricht von einer Verdopplung. Betroffen sind aber auch Goldschmiede, Kfz-Werkstätten und weitere Branchen.

Eichgebühren 2026
Handelswaagen in den Fleischereien müssen regelmäßig geeicht werden. Die Eichgebühren steigen 2026 um mindestens 25 Prozent für die Betriebe. - © kang - stock.adobe.com / generiert mit KI

Wieder sorgt die Erhöhung der Eichgebühren für Ärger in Handwerksbetrieben. Schon 2019 und 2021 sind die Gebühren für das Eichen von Waagen und Messgeräten gestiegen. Die Eichämter argumentierten mit einer Inflationsanpassung, die nötig sei, um die eigenen Kosten zu decken. In den meisten Fällen kommen die Prüfer im Rahmen von Rundfahrten zu den Betrieben und eichen die Waagen vor Ort. Neben den eigentlichen Mess- und Eichgebühren fallen Personalkosten an. Diese schwanken je nach Aufwand und Fahrtzeiten.

Höhere Eichgebühren belasten das Lebensmittelhandwerk

Die aktuelle Gebührenerhöhung steht im Handwerk schon seit Monaten zur Debatte. So hat sich etwa der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) im August 2025 mit einer Stellungnahme an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewandt und sie darin abgelehnt. "Aus Sicht des DFV war die Begründung der Erhöhung zu intransparent und zu unbestimmt, insbesondere aufgrund der bereits hohen Belastung durch die vorhergegangenen Erhöhungen", erklärt Daniela Pewny, Leiterin des Hauptstadtbüros des DFV in Berlin.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Bundesrat die Kritik vereinzelt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die hohen Gebühren gerade das Lebensmittelhandwerk stark belastet. Dennoch wurde dort der Verordnung schließlich zugestimmt. "Vor dem Hintergrund, dass die Gebührensätze maßgeblich durch Forderungen der Bundesländer zustande kommen, kann das allerdings kaum verwundern", erklärt die Verbandsvertreterin.

Das Fleischerhandwerk ist von der Erhöhung der Eichgebühren besonders betroffen, da in dieser Branche pro Betrieb vergleichsweise viele Waagen im Einsatz sind und die Betriebe ohne diese Waagen nicht arbeiten dürfen. Zwischen drei bis sieben Waagen pro Betrieb müssen im Schnitt alle zwei Jahre geeicht werden. Meistens sind es Handelswaagen in einem Gewichtsbereich von 5 bis 50 kg. Gerade in diesem Bereich fällt die Erhöhung am deutlichsten aus. Im Einsatz sind aber auch Waagen von 50 bis 350 kg; vereinzelt auch noch größere.

Beispielrechnung zeigt Gebührenerhöhung

Um die Mehrbelastung zu verdeutlichen, hat Thomas Trettwer, der Justiziar des DFV, ein Rechenbeispiel aufgestellt für eine fiktive Theke mit drei Waagen bis 50 kg:

  • 2019: 3 x 66,30 € für die Eichung der Waage + 3 x Zusatzgebühr Mehrbereichs- und Mehrteilungswaagen 5 - 50 kg = 231 €
  • 2021: 3 x 97,30 € + 3 x 12,60 € = 329,70 €
  • 2026: 3 x 153,10 (die Zusatzgebühr fällt weg) = 459,30 €

"Vereinfacht gesagt haben sich die Gebühren für diesen Fall seit der Erhöhung im Jahr 2019 annähernd verdoppelt", erklärt er zu diesem Beispiel. Obwohl einzelne bislang kostenpflichtige Positionen im Kontext der Eichung weggefallen sind, steigen die Gebühren durch die Anpassung zum 1. Januar 2026 um mindestens 25 Prozent für die Betriebe der gesamten Branche. Festgelegt sind die Gebühren in der Mess- und Eichgebührenverordnung. Am 8. Dezember 2025 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die die neuen Gebührensätze für das Eichen von Waagen und die Kontrolle von Fertigpackungen festlegen.

Anders als die Fleischer sind die Bäcker von diesen Erhöhungen kaum betroffen, da sie nur in wenigen Fällen Waren nach Gewicht verkaufen. Stattdessen kaufen Kunden Brot und Brötchen meist nach Stückzahl. Auch für die Herstellung von Brot und Backwaren brauchen Bäcker keine geeichte Waage.

Relevant werden die gestiegenen Gebühren dagegen etwa bei Zahntechnikern, Gold- und Silberschmieden, die Präzisionswaagen nutzen, sowie im Kfz-Gewerbe. In den Kfz-Werkstätten sind es insbesondere Reifendruckmessgeräte, Druckmanometer, Ölgebinde und auch Waagen, die regelmäßig geeicht werden müssen und für die nun höhere Gebühren anfallen. Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) ist die konkrete Höhe der Gebühren abhängig vom Gerätetyp und dem jeweiligen Prüfaufwand. Sie werde durch die Eichbehörden nach den neuen Sätzen erhoben, erklärt ZDK-Sprecher Andreas Cremer.

Höhere Eichgebühren: Ausnahmen und Einsatzzweck beachten

Dabei müssen Betriebe und Behörden aber genau hinschauen, was im Einzelfall gilt, denn obwohl beispielsweise für separate Reifendruckmessgeräte Gebühren erhoben werden – und diese auch steigen –, gibt es hierbei mögliche Ausnahmen. Keine Eichpflicht besteht, wenn man die Druckanzeige nur zu internen Zwecken nutzt, der angezeigte Druck keine rechtliche oder wirtschaftliche Relevanz für den Kunden hat, die Einrichtung ausdrücklich nicht zur abrechnungsrelevanten Messung dient (z. B. reine Vorbefüllung, Grobeinstellung vor Endkontrolle) oder wenn man den tatsächlichen Reifendruck anschließend mit einem geeichten, separaten Prüfgerät kontrolliert. Nach Erfahrung des ZDK legen die Eichbehörden dies in der Praxis allerdings eng aus.

In Bezug auf Messgeräte, die für die Abgasuntersuchungen (AU) eingesetzt werden, konnte der Verband schon im Jahr 2021 erreichen, dass für diese Abgasmessgeräte keine regelmäßige Eichpflicht gilt. Bis dahin unterlagen sie einer Doppelprüfung, denn man musste sie nicht nur regelmäßig eichen, sondern auch kalibrieren lassen. Durch die Änderung müssen die Betriebe die Abgasmessgeräte in den Werkstätten nur noch von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibrieren lassen. Das Eichen entfällt.