Klage gegen Ökostrom-Umlage EEG: Textilverband zieht vor Bundesgerichtshof

Seit der Einführung der Ökostrom-Umlage steigt die Belastung für Unternehmen zunehmend. Vor allem die Textilindustrie als energieintensive Branche ist von der Umlage betroffen und hält sie für verfassungswidrig. Eine Musterklage gegen die EEG-Umlage ist nun vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Doch von Trübsal ist in der Branche nichts zu spüren.

Christoph Ledder

Das OLG Hamm hat die Musterklage der Textilbranche gegen die Ökostrom-Umlage abgewiesen. Der Weg zum Bundesgerichtshof für den Branchenverband ist geebnet. - © Gina Sanders/Fotolia

Eigentlich müsste solch ein Urteil für eine Branche sehr niederschmetternd sein. Das OLG Hamm hält die EEG-Umlage für nicht verfassungswidrig und schmettert die Klage ab. Doch von schlechter Stimmung ist Im Gesamtverband Textil + Mode nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil. "Wir sind froh über das Urteil. Das Gericht hat der Revision stattgegeben und somit ist uns der Weg zum Bundesgerichtshof geebnet“, resümiert Christoph Schäfer, Rechtsanwalt und Prozessbegleiter der Kläger. So widersprüchlich es auch klingen mag: Für den Branchenverband ist die Entscheidung des OLG Hamm fantastisch.

Drei mittelständische Textilunternehmen in drei Bundesländern in denen die Textilindustrie verbreitet ist (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen) ziehen vor die Gerichte und wollen eine Entscheidung aus Karlsruhe erreichen. Die Unternehmen haben zunächst die Zahlung der EEG-Umlage eingestellt, um sich von ihren Versorgern auf Zahlung verklagen zu lassen. Die EEG-Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Derzeit sind es rund 6,24 Cent pro Kilowattstunde .

Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen

Nachdem die Klagen zunächst ausblieben, haben die drei Mittelständler den Spieß rumgedreht. Sie haben die einbehaltene EEG-Umlage nachbezahlt und klagen nun ihrerseits gegen ihre Energieversorger auf Rückzahlung dieser. Die Klagen der Unternehmen wurden bei den Landgerichten in Bochum, Chemnitz und Stuttgart eingereicht.

Der Verband schließt nicht aus, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. "Bis dahin wird es allerdings noch ein weiter Weg sein, denn erstmal muss das Urteil vom BGH abgewartet werden“, sagt Schäfer.

Nicht zur Nachahmung empfohlen

Grundsätzlich ist es möglich, selbst Klagen wie die beschriebene Musterklage einzureichen. Darüber hinaus bleibt die freie Entscheidung, die EEG-Umlage bei den jeweiligen Stromversorgern nicht zu zahlen. Dennoch rät der Branchenverband der Textilindustrie nicht zur Nachahmung. "Unausgesprochene Zahlungseinstellungen können zur Folge haben, dass der Energieversorger  die Stromlieferung einstellt, den Vertrag kündigt und auch noch Schadenersatz fordert. "

Gerichtsverfahren auf Rückzahlung beinhalten dieses Risiko wohl nicht, doch entsteht ein erhebliches Kostenrisiko, da keinesfalls sicher ist, wie Karlsruhe am Ende entscheiden wird, auch wenn vieles für unsere Auffassung spricht“, äußert sich Schäfer abschließend.