Digitalisierung E-Rechnung: Noch Tücken auf dem Weg zur Pflicht

Deutschland ist auf dem Weg, die verpflichtende E-Rechnung einzuführen sowie ein Meldesystem, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Auf politischer Ebene wird derzeit über zwei Vorschläge diskutiert. Der ZDH drängt auf mittelstandsgerechte Regelungen und hegt Zweifel am Zeitplan.

Geplant ist, dass alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein sollen, E-Rechnungen zu empfangen. - © momius - stock.adobe.com

Auf dem Weg zur Einführung von E-Rechnungen werden derzeit zwei Vorschläge diskutiert. Der Richtlinienvorschlag "ViDA" der Europäischen Kommission stammt vom Ende vergangenen Jahres, der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zu E-­Rechnungen von diesem April.

Von der Einführung verpflichtender E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze sowie einem Meldesystem wären nahezu alle Handwerksbetriebe in Deutschland betroffen. Für diese vorgesehene Digitalisierung müssten Prozesse weitreichend umgestellt werden, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Stellungnahme der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft. Sie begrüßten, dass sie frühzeitig in diese Diskussion eingebunden würden. Immerhin sei die Einführung wirtschaftlich von großer Relevanz, wenn auch gleichzeitig mit Kosten in der Umsetzung verbunden.

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen könne ein sinnvolles Instrument sein, um bürokratische Belastungen abzubauen, so der ZDH in einem Positionspapier. Belege könnten schneller und komfortabler erstellt und verarbeitet werden, der Papierverbrauch sinke, Portokosten entfielen. Jedoch sei das Handwerk derzeit mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Rechnungsformaten konfrontiert, was die Abrechnung gegenüber dem Kunden erschwere: von der Papierrechnung über die digitale Rechnung bis hin zu Rechnungsportalen. Gleiches gelte für den Rechnungsempfang.

Einheitliches Rechnungsformat für alle Kunden

Die Wirtschaft – und insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe – bräuchten ein einheitliches Rechnungsformat für alle Kunden. "Wir favorisieren das Format 'ZUGFeRD' als Standard für E-Rechnungen", sagt Carsten Rothbart, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Auch Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der Datev, hatte sich jüngst auf der Jahrespressekonferenz des Anbieters von Business-Software für "ZUGFeRD" als Standard ausgesprochen. Die Standardisierung sei notwendig für den Mittelstand. Außerdem wies auch er auf das hohe Effizienzpotenzial von E-Rechnungen hin.

Das Handwerk fordert von einer mittelstandsgerechten E-Rechnung außerdem, dass sich der Verwaltungsaufwand reduziert, wenn Rechnungen empfangen und erstellt werden. Die erforderliche Software müsse kostengünstig – das sieht die Finanzverwaltung bisher aber nicht vor –, nutzerfreundlich und auch als App zur Verfügung gestellt werden.

Branchenspezifische Besonderheiten beachten

Das Rechnungsformat sollte in bestehende Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme gut integrierbar sein. Weiterhin seien branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist der Umgang mit Abschlagsrechnungen oder geänderten Rechnungen bisher nicht befriedigend geregelt.

Die Bundesregierung solle bei ihren Planungen für ein elektronisches Meldesystem und eine verpflichtende E-Rechnung ein mittelstandsgerechtes elektronisches Rechnungsformat ins Zentrum ihrer Überlegungen stellen. Dieses solle für alle Kundengruppen des Handwerks gleichermaßen verwendet werden können. Die Bundesregierung plant, dass alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein sollen, E-Rechnungen zu empfangen. Für von Unternehmen ausgestellte Rechnungen soll eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2026 gelten.

"Der Starttermin 1. Januar 2025 ist eigentlich nicht zu schaffen", sagt Carsten Rothbart, "der 1. Januar 2028 wäre realistisch als Startpunkt für ein gesamtes Meldesystem." Der ZDH fordert eine gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße, "damit kleine und mittlere Unternehmen ausreichend Zeit bekommen, einen Dienstleister zu finden", sagt Carsten Rothbart.