Die Dresdner Polizei hat bei einer Demonstration im Februar weitaus mehr Handydaten aufgezeichnet als bislang bekannt. Insgesamt seien am 19. Februar mehr als eine Million Handydaten gesammelt worden, sagten Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Freitag in Dresden. Bislang war nur von rund 138.000 Daten die Rede gewesen.
Dresdner Polizei sammelte mehr als eine Million Handydaten
Dresden (dapd-lsc). Die Dresdner Polizei hat bei einer Demonstration im Februar weitaus mehr Handydaten aufgezeichnet als bislang bekannt. Insgesamt seien am 19. Februar mehr als eine Million Handydaten gesammelt worden, sagten Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Freitag in Dresden. Bislang war nur von rund 138.000 Daten die Rede gewesen. Die Landesregierung räumte erstmals Fehler ein.
Am 19. Februar hatte es in Dresden Proteste gegen geplante Aufmärsche von Neonazis gegeben. 17.000 Menschen protestierten zumeist friedlich und verhinderten damit die Aufmärsche der Rechtsextremisten. Am Rande der Demonstrationen war es zu schweren Krawallen Links- und Rechtsextremer gekommen, bei denen 112 Polizisten verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein. Mit diesen Ermittlungen rechtfertigen Innen- und Justizminister die massenhafte Datenerhebung.
Weitere 896.000 Handydaten ausgespäht
Nachdem die Erfassung der Handydaten bundesweit für Empörung gesorgt hatte, legten Ulbig und Martens nun einen Bericht an Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) vor und präsentierten ihn danach der Öffentlichkeit. Demnach erfasste die Polizei am 19. und bereits auch am 18. Februar weitere 896.000 Daten. Ulbig bestätigte, dass Handydaten nicht nur in dem Stadtteil gesammelt wurden, wo es zu Ausschreitungen kam, sondern auch in anderen Stadtbezirken.
Gesammelt wurden unter anderem Handy- und Gerätenummern. Ins Visier gerieten dabei auch Blockierer, friedliche Demonstranten, Anwohner, Politiker und Journalisten. Telefongespräche oder SMS-Nachrichten wurden nach Angaben der Minister von der Polizei nicht abgehört oder mit gelesen. Herausgefiltert worden seien schließlich 460 Handynummern, die an Orten schwerer Straftaten festgestellt worden seien. 406 Anschlussinhaber seien registriert worden.
In 45 Fällen wurden Namen und Anschriften von Blockierern offenbar zu Unrecht ermittelt. Daten hätten in Fällen von Strafverfahren gemäß§ 21 des Versammlungsgesetzes nicht gesammelt werden dürfen, erklärte Tillich. Gemeint sind generell Blockierer, die den Aufmarsch der Rechtsextremen verhinderten. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Mitte Mai angeordnet, die Daten in 45 Fällen nicht zu verwerten, weil es sich um keine schweren Straftaten handele.
Minister verteidigen Datenerhebung
Ulbig und Martens verteidigten die Aktion. Die Erhebung der Daten zur Aufklärung der schweren Straftaten sei notwendig und verhältnismäßig gewesen, sagte Ulbig. Martens erklärte, es handele sich um eine erhebliche Anzahl gesammelter Daten. Der weitere Verfahrensablauf werde zeigen, ob die Erhebung verhältnismäßig war. Die Ermittler seien aber auf Grundlage richterliche Beschlüsse und auf rechtsstaatlicher Grundlage vorgegangen.
Das Ausmaß der Datenerhebung sei nicht einschätzbar gewesen, sagte Martens weiter. Nicht benötigte Daten dürften nicht verwertet werden und würden gelöscht. Tillich kritisierte, dass der Umgang mit nicht benötigten Daten zu lange offen gelassen worden sei.
Die Opposition kritisierte die Aktion scharf. Die Grünen bezeichneten die massenhafte Datenerfassung als rechtswidrig und verlangten eine Entschuldigung der Minister bei den unschuldigen Betroffenen. SPD-Fraktionschef Martin Dulig sprach von einem Schreckensszenario. Linke-Chef André Hahn forderte eine rückhaltlose Aufklärung des Vorfalls.
Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig überprüft die Rechtmäßigkeit der Aktionen. Es bestehe durchaus die Möglichkeit der Zweckentfremdung der Datenerhebung, sagte Schurigs Sprecher Andreas Schneider. Außerdem werde geprüft, ob bei der Datenerhebung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten worden sei. "Diese beiden Problemkreise bilden sich heraus", erklärte der Sprecher.
dapd
