Debatte ohne Fraktionszwang Drei Gesetzentwürfe für PID vorgestellt

Zum Auftakt der Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben die Verfasser der drei Gesetzentwürfe ihre Positionen im Bundestag vorgestellt. Die FDP-Politikerin Ulrike Flach warb zu Beginn der fast dreistündigen Debatte am Donnerstag für die begrenzte Zulassung der Gentests an künstlich erzeugten Emryonen.

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Drei Gesetzentwürfe für PID vorgestellt

Berlin (dapd). Zum Auftakt der Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben die Verfasser der drei Gesetzentwürfe ihre Positionen im Bundestag vorgestellt. Die FDP-Politikerin Ulrike Flach warb zu Beginn der fast dreistündigen Debatte am Donnerstag für die begrenzte Zulassung der Gentests an künstlich erzeugten Emryonen. Ziel ihres Gesetzes sei es, Frauen eine Abtreibung zu ersparen, falls der Embryo schwerst krank sein sollte. "Der Gesetzgeber darf die Betroffene nicht in eine noch schwerere Notlage bringen", nämlich eine Abtreibung erleiden zu müssen.

Flach betonte in der ohne Fraktionszwang geführten Debatte, ihrem Antrag hätten sich bereits 215 Abgeordnete angeschlossen. Er sei durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zur PID legalisiert und ethisch verantwortbar.

"Wir öffnen nicht alle Türen für PID", sagte Flach. Die Untersuchung bleibe grundsätzlich verboten. "Es gibt kein Recht auf PID". In zwei Ausnahmen soll ein Gentest am Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter erlaubt sein: Wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Fehlgeburt oder Totgeburt bestehe, oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine erst später ausbrechende Erbkrankheit bestehe. Ihr Gesetzentwurf verzichte bewusst auf eine Liste von Krankheitsbildern. Vielmehr solle jede einzelne Entscheidung einer Ethikkommission überlassen bleiben.

Für ein komplettes Verbot der PID warb der CDU-Abgeordnete Günter Krings. Weder der Gesetzgeber, noch eine Kommission, noch ein Arzt dürften über lebenswertes oder nicht lebenswertes Leben entscheiden, sagte er. Die Befürworter einer Ausnahmeregelung begäben sich auf eine abschüssiges Terrain. Sie müssten auch offenlegen, in welchen Fällen eine PID erlaubt sein soll, "was aussortiert werden soll", sagte Krings. "Der Wunsch nach einem Kind kann nicht das Lebensrecht des Embryos überspielen". Auch fürchte er, dass eine Ausnahmeregelung die "Begehrlichkeiten der Wissenschaft" wecke und eine Ausweitung der Ausnahmen kommen werde.

Für die Kompromisslinie zwischen einem Verbot und einer begrenzten Zulassung war der SPD-Abgeordnete Rene Röspel. Auch er befürchte, dass die Ausnahmeregelung eine Ausweitung der zur PID zugelassenen Fälle bringen werde. Er halte den Antrag für ethisch nicht vertretbar. Ein komplettes Verbot würde dagegen heißen, dass Frauen Fehl- oder Totgeburten erleiden müssten. In dem von ihm vertretenen Gesetzentwurf sei nur die Frage ausschlaggebend, "ob ein Leben gelebt werden kann". Eltern sollten die Möglichkeit haben, ein Embryo auszuwählen, das eine Lebenschance habe.

dapd