Was sich 2009 für Verkehrsteilnehmer ändert
Drastischere Strafen für Raser, Drängler und Trinker
Seit vergangenem Sonntag drohen für besonders rücksichtslose Autofahrer drastischere Strafen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs sind Rasen, Drängeln und Trinken teurer geworden.
Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße wird auf 3.000 Euro verdoppelt, für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten steigt sie auf 2.000 Euro. Wer eine rote Ampel missachtet, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro rechnen, statt wie bisher 50 bis 200 Euro. Nicht gewähren der Vorfahrt kostet 100 statt 50 Euro und notorisches Linksfahren ohne zu überholen kostet nun 80 statt 40 Euro.
Doch es gibt noch weitere Neuerungen, auf die sich Fahrzeughalter und Fahrer in diesem Jahr einstellen müssen. Bei der Hauptuntersuchung werden künftig nicht mehr nur Bremsen, Reifen, Licht und Rostschäden unter die Lupe genommen. Bei vielen Fahrzeugen wird auch die Elektronik sicherheitsrelevanter Bauteile oder Systeme überprüft. Wie die DEKRA mitteilt, sind allerdings zunächst nur die Fahrzeuge, die ab April 2006 zugelassen wurden, betroffen.
Ab September müssen alle neuen Pkws und Transporter die Euro-5-Norm erfüllen. Fahrzeuge, die schon vor diesem Datum zugelassen wurden, sind davon nicht betroffen. dhz