Seit dem 20. Dezember 2014 gilt die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland. Die CDU hat durch einen Beschluss auf ihrem Parteitag die Diskussion wieder angefacht. Das Thema geht vor allem junge Einwandererkinder an. Alle wichtigen Fakten dazu nochmal kurz und bündig zusammengefasst.

Ordentlich Diskussionsstoff zur doppelten Staatsbürgerschaft lieferte die CDU und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem CDU-Parteitag (6. und 7. Dezember 2016) in Essen. Nach einer heftigen Debatte stimmten die Delegierten mit einer knappen Mehrheit für einen Antrag der Jungen Union, die sogenannte Optionspflicht wieder einzuführen.
Merkel will an doppelter Staatsbürgerschaft festhalten
Seit 2014 können in Deutschland geborene Kinder von Ausländern beide Staatsbürgerschaften ihr Leben lang behalten und müssen sich nicht mehr für eine Staatangehörigkeit entscheiden. Gegenwind für die Entscheidung, die Optionspflicht wieder einzuführen, bekommt die CDU von ganz oben. Bundeskanzlerin und CDU-Parteichefin Angela Merkel will an der doppelten Staatsbürgerschaft festhalten. Sie persönlich halte es für falsch den Kompromiss mit der SPD zur doppelten Staatsbürgerschaft aufzukündigen, sagte Merkel nach dem Parteitag.
Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft betrifft vor allem junge Einwandererkinder. Sie mussten sich früher im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für jeweils eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Antworten auf alle wichtigen Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft in der Übersicht.
Was ist die doppelte Staatsbürgerschaft?
Seit dem 1. Januar 2000 bekommen Einwandererkinder neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ihrer Eltern. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Bisher müssen sich die Kinder bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Treffen sie keine Entscheidung, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eines der Themen der SPD – sie hatte es zur Bedingung für das Zustandekommen der großen Koalition gemacht. Dennoch hatten Union und SPD lange über Details der Neuregelung diskutiert. Im Koalitionsvertrag einigten sie sich jedoch bereits darauf, die Optionspflicht abzuschaffen.
Wie ist die aktuelle Regelung in Deutschland?
Die sogenannte Optionspflicht zur Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften entfällt seit dem 20. Dezember 2014 für all diejenigen Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Darunter fallen diejenigen, die:
- bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben
- sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben
- über einen deutschen Schulabschluss verfügen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können
Was passiert, wenn ein Elternteil Deutscher ist?
Ist ein Elternteil Deutscher, bekommt das Kind automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. In der Regel dürfen diese Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils behalten. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates.
Wie beantrage ich eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Die Zuständigkeit der Einbürgerung liegt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde des Bezirkes, in dem der Antragsteller seinen dauerhaft angemeldeten Wohnsitz hat.
Auf Antrag des Betroffenen prüft die jeweilige Behörde die Voraussetzungen und Kriterien für die doppelte Staatsbürgerschaft.
Die Antragsteller können vor dem 21. Geburtstag von sich aus die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Ansonsten schauen Behörden nach dem 21. Geburtstag ins Melderegister und prüfen die Voraussetzungen.
Warum soll es eine doppelte Staatsbürgerschaft geben?
Vor allem die SPD kritisierte 2014 die Optionspflicht und stufte sie als nicht mehr zeitgemäß ein. „Menschen, die 23 Jahre hier gelebt haben, wieder auszubürgern – das passt einfach nicht mehr in unsere Zeit“, sagte der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann. Es handele sich hierbei um ein Relikt, das die Integration vieler junger Einwanderer erschwere. „Wir brauchen keine Ausbürgerungen, sondern mehr Staatsangehörige mit allen Rechten und Pflichten“, so Oppermann.
Im politischen System sei ein gewisser Wille vorhanden, die doppelte Staatsbürgerschaft in größerem Maße anzuerkennen, heißt es von Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung.
Wie verhält es sich mit der Wehrpflicht bei doppelter Staatsbürgerschaft?
Viele junge Männer, die einen deutschen und einen anderen Pass besitzen, waren in der Vergangenheit in beiden Ländern wehrpflichtig. Durch verschiedene bilaterale Abkommen und einen Vertrag des Europarates gab es die Möglichkeit, dass die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in einem Land durch das andere anerkannt werden konnte. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht gibt es diese Möglichkeit seit Juli 2011 nicht mehr. Die Türkei beispielsweise erkennt freiwillige Wehr- oder Sozialdienste nicht als Wehrdienst an. Das Land bietet Ausgewanderten an, sich für 6000 Euro vom Wehrdienst freizukaufen. Dann muss noch ein dreiwöchiger Militärdienst abgeleistet werden. Eine Ausweichmöglichkeit besteht darin, den ausländischen Pass abzugeben.
Welches Wahlrecht habe ich bei doppelter Staatsbürgerschaft?
Wenn jemand die doppelte Staatsbürgerschaft, somit auch den deutschen Pass besitzt, hat er alle Rechte und Pflichten. Somit kann auch offiziell gewählt werden.
Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft?
Nach einer Studie von Tanja Brøndsted Sejersen (2008) erlaubt rund die Hälfte aller Länder die doppelte Staatsbürgerschaft. Danach hätten die meisten Staaten ihre Gesetze in den letzten zehn bis zwanzig Jahren geändert.
Eine andere Studie aus dem Jahr 2009 von Blatter/Erdmann/Schwanke bestätigt, dass es einen Trend zur größeren Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft gebe.
Wer prüft die Voraussetzungen?
Die Bürgerämter prüfen selbstständig, ob die Bedingungen für die doppelte Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Wer weniger als acht Jahre in Deutschland gemeldet war, muss den Behörden seine in Deutschland erworbenen Zeugnisse vorlegen. Im Gesetz gibt es zudem eine Härtefallklausel. Sie gilt für Personen, die einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland haben und für die das Optionsmodell eine besondere Härte bedeuten würde.
- Der Wegfall des Optionsmodells für junge Deutsche mit ausländischen Eltern verändert nicht die gültigen Regelungen einer Einbürgerung.
- Zudem gilt das Gesetz nicht rückwirkend.
Dieser Artikel wurde am 07.12.2016 aktualisiert.