Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg gebracht, mit dem die Optionspflicht künftig wegfallen würde. Die SPD ist dennoch damit unzufrieden und fordert Nachbesserungen. Was der Gesetzentwurf im Einzelnen vorsieht.
Mirabell Schmidt

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eines der Themen der SPD – sie hatte das zur Bedingung für das Zustandekommen der schwarz-roten Koalition gemacht. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD denn auch vereinbart, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern künftig dauerhaft zwei Pässe behalten dürfen. Derzeit müssen sie sich bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entschieden haben – die sogenannte Optionspflicht.
Die CDU möchte aber nun Bedingungen an die im Koalitionsvertrag vereinbarte doppelte Staatsbürgerschaft knüpfen, etwa an einen deutschen Schulabschluss. Innenminister de Maizière legte in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Was der Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft vorsieht
Nach dem Gesetzentwurf sollen sich in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund zwar in Zukunft nicht mehr zwischen den Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Dafür aber müssen sie nach dem Willen des Ministers beweisen, dass sie hier aufgewachsen sind, wie der in einem Interview mit dem Tagesspiegel erläuterte.
Als hier aufgewachsen soll demnach anerkannt werden, wer in Deutschland geboren und die überwiegende Zeit in Deutschland gelebt hat. Das könne über die Meldebehörde nachgewiesen werden. Was in diesem Fall "überwiegend" bedeute, müsse jedoch noch im Abstimmungsprozess definiert werden.
Statt dem Meldenachweis soll nach dem Willen des Ministers auch ein deutscher Schulabschluss als Nachweis ausreichen. "Jeder, der dann hier den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellt, muss nur zwei Dokumente vorlegen: erstens die Geburtsurkunde und zweitens sein Abschlusszeugnis oder eben eine Bescheinigung der Meldebehörden", sagte de Maizière gegenüber der Zeitung.
SPD: Zu hoher bürokratischer Aufwand
Der Koalitionspartner SPD lehnt die Pläne des Innenministers indes ab. "Ich halte die Vorschläge von Bundesinnenminister de Maizière für nicht durchführbar und wenig praktikabel", sagte Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung. Das Vorweisen eines Schulabschlusses oder von Meldebescheinigungen seien mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem gebe es auch soziale und familiäre Gründe, warum Menschen keinen Schulabschluss haben.
Stattdessen schlägt Högl vor, das Merkmal "in Deutschland aufgewachsen" nicht wörtlich zu nehmen. Es solle eher als Erläuterung verstanden werden. "Ich fordere, dass der Bundesinnenminister an dieser Stelle nachbessert", so die SPD-Abgeordnete.
Derzeitige Regelungen zum Doppelpass
Seit dem 1. Januar 2000 bekommen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch – neben der Staatsbürgerschaft der Eltern – die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Daher müssen sich die Kinder bis zum 23. Geburtstag entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie behalten möchten.
Treffen sie keine Entscheidung, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gelten derzeit nur für EU Bürger. Sie können per Antrag beide Staatsbürgerschaften behalten. Ist ein Elternteil Deutscher, hat das Kind ebenfalls Recht auf beide Staatsangehörigkeiten.
Gesetzentwurf in Ressortabstimmung
Nach dem Gesetzentwurf müssen Jugendliche mit Migrationshintergrund also weiterhin aktiv werden, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft über das 23. Lebensjahr hinaus behalten möchten. Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Optionspflicht bereits verloren haben, sollen auf Antrag jedoch wiedereingebürgert werden.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien und wird dann dem Kabinett vorgelegt. De Maizière möchte den Entwurf so schnell wie möglich dem Bundestag präsentieren.