Ehepartner dürfen beide die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sachliche Gründe für getrennte Betriebe vorliegen. Das Urteil könnte auch Ebay-Händlern helfen.
Überschreitet ein Unternehmer bestimmte Umsatzgrenzen nicht, kann er sich umsatzsteuerlich nach § 19 UStG als Kleinunternehmer beim Finanzamt registrieren lassen. Folge: Als Kleinunternehmer darf in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und im Gegenzug kann keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend gemacht werden.
Gleichartige Unternehmen, zweimal Kleinunternehmerregelung
In einem Urteilsfall störte sich das Finanzamt daran, dass bei einem Ehepaar jeder der Ehegatten jeweils ein eigenes Unternehmen "Grabpflege und Grabgestaltung" betrieb und dass sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung beantragten.
Das Finanzamt sah das als missbräuchlich an und stufte die Tätigkeit der beiden als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Da in diesem Fall die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung überschritten waren, forderte das Finanzamt die zu Unrecht nicht ausgewiesene Umsatzsteuer nach. Dagegen wehrte sich das Ehepaar und bekam vor Gericht recht (FG Münster, Urteil vom 8. April 2025, Az. 15 K 2500/22 U).
Die doppelte Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für zwei gleichartige Unternehmen ist danach nicht missbräuchlich, wenn außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung (hier zwei getrennte Betriebe) dargelegt werden können. Begründung der Ehefrau: Sie wollte zeitlich unabhängig arbeiten und konnte aus körperlichen Gründen im Gegensatz zu ihrem Ehemann keine schweren Grabsteine transportieren. Deshalb bot sie Grabpflege mit Pflanzen an, während ihr Ehemann in seinem Unternehmen vorwiegend Steinmetzarbeiten anbot. Das reichte den Richtern des Finanzgerichts Münster, um die doppelte Kleinunternehmerregelung zu bejahen.
Steuertipp: Interessant ist dieses Urteil für Ehegatten, die über Ebay handeln, falls das Finanzamt ihre Aktivitäten als gewerbliches Handeln einstuft, die Gewinne besteuert und Umsatzsteuer fordert. Die Umsatzsteuer könnte bei Ehegatten durch Beantragung der doppelten Kleinunternehmerschaft wegfallen. dhz
