Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung Digitale Behörden: Handwerk enttäuscht von Gesetzentwurf

Die deutsche Verwaltung soll digitaler werden. Dazu hat das Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass beispielsweise eine Baugenehmigung künftig ohne Papier auskommen soll. Ein halbherziger Versuch, findet der Handwerksverband, der sich vor allem für die Handwerkskammern rechtliche Lösungen gewünscht hätte.

Der ZDH kritisiert das beschlossene Gesetzespaket und wirft der Bundesregierung mangelndem politischen Willen bei der Digitalisierung vor. - © momius - stock.adobe.com

Bürger und Unternehmen sollen Behördenangelegenheiten künftig digital erledigen können. Schon 2017 starteten Union und SPD einen ersten Anlauf zur Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtete Bund, Länder und Kommunen dazu, alle Behördenleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Während der Bund mittlerweile 97 von 115 Leistungen auch digital anbietet, hinken Länder und Kommunen weit hinterher. "Wegen der hohen Komplexität sind fast alle Leistungen noch nicht in ganz Deutschland verfügbar", heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums. Ein Nachfolgegesetz soll sich jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren und so Schwung in die Digitalisierung bringen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Für Unternehmen sieht der Entwurf ein "Konto für alle" vor. Handwerksbetriebe sollen künftig alle Anträge an öffentliche Stellen über ein zentrales Organisationskonto stellen können. Auch Bürger sollen digitale Anträge deutschlandweit über eine "BundID" stellen können. Spätestens 2024 sollen zudem die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. "Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger - und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat", so Innenministerin Nancy Faeser.

Handwerksverband bemängelt Halbherzigkeit

Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist der Gesetzentwurf zum Onlinezugangs-Gesetz 2.0 eine Enttäuschung. "Die Bundesregierung verpasst die Chance, die strukturellen Fehler des Onlinezugangs-Gesetzes zu korrigieren und endlich eine schlagkräftige Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung auf den Weg zu bringen", kritisiert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Für den Verband unverständlich ist, warum der Entwurf keine rechtlichen Lösungen vorsieht, wie die für Bund, Länder und Kommunen entwickelten Online-Dienste von Handwerkskammern nachgenutzt werden können. Es reiche nicht aus, die Verwaltungsleistungen von Handwerkskammern als eine Top-Priorität der Digitalisierung zu benennen, wenn dann den Handwerkskammern die fertiggestellten Tools nicht zur Verfügung gestellt werden können. Vorschläge – auch des Handwerks – lägen vor, um die rechtlichen Hürden der Nachnutzung überwinden zu können. "Doch offenbar mangelt es am politischen Willen, diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen." Mit Halbherzigkeit könne die Digitalisierung gerade in föderalen Strukturen nicht gelingen, so Schwannecke. "Der Bundestag muss nun Entschlossenheit beweisen und mit gezielten Nachbesserungen des Gesetzentwurfes die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland in die Spur zu bringen. fre/dpa