Im Dezember stehen drei wichtige Stichtage an, die Steuerzahler beachten müssen. Welche das sind und was Sie dabei beachten sollten.

Aktienverluste: Stichtag 15. Dezember
Wer im Jahr 2021 Verluste beim Verkauf von Aktien in einem Bank-Depot gemacht hat, im Depot einer anderen Bank jedoch Veräußerungsgewinne, kann diese steuersparend verrechnen. Voraussetzungen dafür: Sie geben für 2021 eine Steuererklärung inklusive Anlage KAP beim Finanzamt ab. Und: Sie beantragen bei der Bank eine Verlustbescheinigung. Hier ist jedoch Eile angesagt. Denn der Antrag bei der Bank auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist nur bis zum 15. Dezember 2021 möglich.
Steuervorauszahlungen 2021
Das Finanzamt wird die vierte Steuervorauszahlung 2021 zur Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer wahrscheinlich am 14. oder 15. Dezember 2021 von Ihrem Konto abbuchen. Sind Sie nach Berechnungen des wahrscheinlichen Gewinns für 2021 der Meinung, dass diese viel zu hoch war, können Sie die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das sollte aber schnellstmöglich, am besten noch vor der Abbuchung erfolgen.
Steuererklärung 2017
Die freiwillige Steuererklärung 2017 kann von Arbeitnehmern noch bis 31. Dezember 2021 beim Finanzamt eingereicht werden. Nach einer Statistik des statistischen Bundesamts winkt für 2017 eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.052 Euro. Zwölf Millionen Arbeitnehmer haben dieses Steuergeschenk bisher noch nicht in Anspruch genommen, weil sie keine Erklärung für 2017 eingereicht haben. dhz