Die Ampel einigt sich auf Steuerentlastungen und erste Maßnahmen des Wachstumspakets. Wer davon profitieren soll.

Das Bundeskabinett hat steuerliche Entlastungen zum Ausgleich der Inflation beschlossen. "Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen", teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach dem Beschluss mit. "Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und für 2026", fügte er hinzu. Insgesamt werde die Ampel "Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro" entlasten. Gleichzeitig setze die Ampel erste Maßnahmen der Wachstumsinitiative um.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
Das Gesetzesvorhaben, das jetzt statt Jahressteuergesetz II "Gesetz zur Steuerfortentwicklung" genannt wird, muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Offen ist bisher, inwieweit die Länder dem Ausgleich der kalten Progression zustimmen werden. An die Erhöhung des Grundfreibetrages sind sie verfassungsrechtlich gebunden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich bei der traditionellen Sommerpressekonferenz zuversichtlich, dass die Länder die Maßnahmen unterstützen.
Schleichende Steuererhöhung soll ausgeglichen werden
Die kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung. Denn die Inflation kann eine Gehaltserhöhung auffressen und trotzdem kann das Ergebnis eine höhere Steuerlast sein – weil der Steuertarif an den nominalen Einkommen gekoppelt ist. Deswegen muss er von Zeit zu Zeit korrigiert werden, um solche heimlichen Mehrbelastungen zu vermeiden. Aktuell ist geplant, den Grundfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer in drei Schritten zu erhöhen. 2025 und 2026 soll zusätzlich der weitere Tarif nach rechts verschoben werden.
Rückwirkende Änderungen für 2024 beschlossen
Rückwirkend zum 1. Januar 2024 soll mit einem weiteren Gesetz der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden. Bis zu diesem Einkommen müssen dann keine Steuern bezahlt werden. Außerdem soll ebenfalls rückwirkend der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht werden. Begründet wird die Erhöhung mit den gestiegenen sozialrechtlichen Regeltarifen, wie etwa beim Bürgergeld.
Erhöhung der Grundfreibeträge und des Kindergeldes ab 2025
Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden und zwölf Monate später nochmals um 252 Euro auf 12.336 Euro. Ebenfalls in zwei Schritten soll der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 Euro beziehungsweise um 156 Euro auf 6.672 und 6.828 Euro steigen. Darüber hinaus soll das Kindergeld in zwei Schritten um fünf und vier Euro auf dann insgesamt 3.108 Euro im Jahr erhöht werden. Auch soll der Kindersofortzuschlag ab 2025 von 20 auf 25 Euro monatlich angehoben werden.
Inflationsanpassung im Steuertarif ab 2025
Außerdem soll 2025 der Tarif der Einkommensteuer korrigiert werden. Damit sollen die jeweiligen Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen als bislang greifen. 2026 soll das noch einmal geschehen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird dann erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 68.429 Euro fällig. Dies gilt allerdings nicht für die sogenannte Reichensteuer. Dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll auch künftig ab 227.826 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag sollen dagegen auch steigen.
Veränderte Steuerklassen ab 2030
Zudem sollen die Steuerklassen III und V ab 2030 abgeschafft werden. Dann soll das sogenannte Faktorverfahren gelten, der den Splittingvorteil der Eheleute entsprechend ihres Anteils am Gesamteinkommen verteilt. Die Steuerlast für das Ehepaar bleibt dabei gleich, allerdings werden die Abzüge mehr dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen entsprechend berechnet.
Weitere Beschlüsse aus Wachstumspaket
Aus dem jüngst beschlossenen Wachstumspaket wurden ebenfalls Maßnahmen in den Gesetzesentwurf übernommen: So gibt es eine Reform der Sammelabschreibung durch den Einstieg in die Gruppen- beziehungsweise Pool-Abschreibungen mit einer Anhebung auf 5.000 Euro. Außerdem soll die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter fortgeführt und wieder auf das zweieinhalbfache der linearen Abschreibung - höchstens 25 Prozent - angehoben werden. Auch soll die Forschungszulage ausgeweitet werden.