Ausbildung Diese Arbeitsmittel muss der Ausbildungsbetrieb zahlen

Ob Werkzeugkasten, Arbeitskleidung oder Laptop: In der Ausbildung werden bestimmte Arbeitsmittel benötigt. Werden diese vom Ausbildungsbetrieb gezahlt oder muss der Auszubildende selbst dafür aufkommen?

Arbeitsjacken an Stange.
Für gewöhnliche Arbeitskleidung muss der Auszubildende in der Regel selbst zahlen. - © Sergey Ryzhov - stock.adobe.com

Die Ausbildung beginnt und eigentlich scheint alles bereit für einen erfolgreichen Start. Doch oft muss noch einiges besorgt werden – von der passenden Sicherheitskleidung bis hin zu Werkzeugen. Das kann schnell teuer werden. Müssen Auszubildende das selbst bezahlen?

Werkzeuge, Werkstoffe und Co. muss der Betrieb zahlen

"Nein", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel bereitzustellen. Das ist im Berufsbildungsgesetz (Paragraf 14) festgelegt. 

Demnach bekommen Azubis "die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur" vom Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Je nach Ausbildung kann das also auch ein Laptop sein oder eine Friseurschere.

Was gilt für Kleidung?

Wie die Handwerkskammer Wiesbaden mitteilt, fällt auch Arbeitskleidung unter diese Regelung – sofern die Berufsgenossenschaft eine bestimmte Sicherheitskleidung vorschreibt.

Die Ausgaben für gewöhnliche Arbeits- und Berufsbekleidung müssten hingegen in der Regel vom Auszubildenden getragen werden, falls der Arbeitgeber die Kosten nicht freiwillig übernimmt. Dienstkleidung hingegen sind Kleidungsstücke, die der Betrieb vorschreibt, um für ein einheitliches Erscheinungsbild seines Personals zu sorgen – zum Beispiel durch ein Logo.

Sofern nicht anderweitige Regelungen bestehen, trage die Kosten für Anschaffung und Reinigung der Dienstkleidung grundsätzlich der Betrieb, so die HWK Wiesbaden. Der Auszubildende könne aber unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten beteiligt werden. Und zwar dann, wenn nicht anderweitige tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen, er die Dienstkleidung auch in der Freizeit sinnvoll tragen kann und die Kostenbelastung im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung nicht unverhältnismäßig ist.

Was gilt für Schulbücher?

Bei Schulbüchern und Lernmitteln für die Berufsschule ist der Betrieb nicht verantwortlich. Entweder die Berufsschule stellt Bücher und Co. – oder Auszubildende müssen sie bezahlen. Denn Schulbücher zählen nicht als Fachliteratur für die betriebliche Ausbildung, die wiederum vom Gesetz her der Betrieb bezahlen muss. dpa/ew

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).