Handy am Arbeitsplatz Diensthandy: Was ist erlaubt und was nicht?

Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland besitzt ein Diensthandy. Doch was dürfen Mitarbeiter mit dem Diensthandy machen und was nicht? Können Messenger-Dienste wie WhatsApp risikolos genutzt werden? Wichtige Fragen zum Umgang mit dem Diensthandy.

Wer die vereinbarten Regeln zwischen Chef und Mitarbeiter nicht einhält, handelt sich schnell Ärger ein. Deshalb müssen wichtige Fragen zum Umgang mit dem Diensthandy vorab geklärt werden. - © Robert Kneschke/Fotolia.com

Was ist mit einem Diensthandy erlaubt? Darf das Diensthandy auch privat genutzt werden und wann begeht man beispielsweise Arbeitszeitbetrug? Wer von seinem Chef ein Smartphone gestellt bekommt muss auf einiges achten. Wer sich nicht an die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hält, dem drohen schnell Konsequenzen.  

Arbeitgeber darf das Diensthandy kontrollieren

Denn was Mitarbeiter mit dem Diensthandy machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der Angestellte das einhält. "In dem Fall ist es zulässig, Verbindungsnachweise, besuchte Internetseiten und den E-Mail-Verkehr zu überprüfen", sagt Arbeitsrechtler und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Michael Eckert.

Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen privat nutzen, sind Überprüfungen für den Arbeitgeber tabu. Wenn der Mitarbeiter nicht ausdrücklich einer Kontrolle zustimmt, muss sich der Chef an das Fernmeldegeheimnis halten.

Nutzung des Diensthandys schriftlich vereinbaren

Welche Nutzung des Diensthandys erlaubt ist und welche nicht, regeln Chef und Mitarbeiter am besten schriftlich. Oft gibt es auch eine Betriebsvereinbarung hierzu. Eine weitere Möglichkeit: Der Angestellte erhält ein Handy mit zwei SIM-Karten - dann lassen sich dienstliche und private Gespräche einfach trennen. Gibt es keine Regelung, sollte man sich mit der privaten Nutzung vorsichtshalber zurück halten. "Der Arbeitnehmer muss dann davon ausgehen, dass er das Handy nur dienstlich nutzen darf", sagt Eckert.

Die falsche Nutzung des Diensthandys, beispielsweise für private Zwecke, kann also schnell für Ärger zwischen Chef und Mitarbeiter sorgen.

Zehn Fragen, die man für die Nutzung eines Diensthandys unbedingt beachten sollte

Sind Privatgespräche außerhalb der Arbeit erlaubt?

Die Handynummer der Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Oder nach dem Urlaub des Mitarbeiters sind Auslandsgespräche auf der Handyrechnung des Unternehmens. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Diensthandys verboten, gibt es Ärger. Es droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte in einem Fall geurteilt, in dem ein Mitarbeiter im Urlaub mehr als 100 private Gespräche über sein dienstliches Mobiltelefon geführt hatte (Az.: 17 Sa 153/11). Diese Nutzung des Diensthandys kostete ihn den Job.

Sind Privatgespräche während der Arbeit erlaubt?

Noch gravierender ist es, wenn die unerlaubten Privatgespräche in der Arbeitszeit stattfinden. Wer während der Arbeit privat telefoniert, beispielsweise mit der Partnerin, macht eine ungenehmigte Pause. Auch wer in der Arbeitszeit Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszeitbetrug, Besonders ungeschickt: private Beiträge auf Twitter und Facebook - dort kann der Chef genau sehen, wann sie erstellt wurden.

Ist eine Nutzung des Diensthandys im Ausland erlaubt?

Das Surfen und telefonieren im Ausland kann teuer werden - etwa wenn der Mitarbeiter im Urlaub munter Fotos über die Handydatenleitung verschickt und dann hohe Roamingkosten anfallen. Hierfür kann der Arbeitnehmer nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthandy unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch Schadenersatz verlangen.

Welche Apps darf ich mit dem Diensthandy nutzen?

Wichtig für die Nutzung eines Diensthandys ist es, vorab festzulegen, welche Apps genutzt werden dürfen. Denn: Wenn das eigenmächtige Installieren fremder Apps dem Arbeitnehmer untersagt ist, kann dies ebenfalls zu einer Abmahnung führen. Wird das Smartphone beispielsweise durch einen Virus beschädigt, ist unter Umständen sogar Schadenersatz fällig.

Darf ich WhatsApp auf meinem Diensthandy nutzen?

Wer WhatsApp auf sein Smartphone nutzt, leitet automatisch die Telefonnummern all seiner gespeicherten Kontakte an das Unternehmen weiter. Laut eines Urteils des Amtsgerichts Bad Hersfeld begehen WhatsApp-Nutzer damit einen Rechtsverstoß, für den sie abgemahnt werden können (Urt. v. 20.03.2017, Az. F 111/17 EASO). Fürs Diensthandy gilt: Da die Daten im geschäftlichen Kontext genutzt werden, liegt sogar ein zusätzlicher Verstoß vor. Die Folge könnte ein Bußgeld sein. Wer sichergehen will, dass er die Daten weitergeben darf, muss sich deshalb die schriftlichen Einverständniserklärungen seiner Kontakte einholen – oder greift auf Messenger-Dienste wie Threema oder Hoocer zurück. Sie sehen keine rechtsverletzenden Datenübermittlungen vor. 

Darf ich private E-Mails schreiben?

Ein Vertipper beim Ausfüllen der E-Mail-Adresse - schon geht die Nachricht mit dem Entwurf für den Geschäftsbericht nicht an den Kollegen Müller, sondern seinen Namensvetter bei einem konkurrierenden Unternehmen. Wer auf solche Weise versehentlich sensible Daten preisgibt, handelt unter Umständen fahrlässig - und kann dafür ebenfalls abgemahnt werden. Unabhängig davon ob private Mails vom Chef erlaubt sind, sollte man private und dienstliche Mail-Konten nicht vermischen.

Was passiert wenn das Diensthandy gestohlen wird?

Auf dem Bahnhof stiehlt jemand das Diensthandy aus der Tasche. Kann passieren. Fahrlässig ist es aber, wenn der Mitarbeiter es dem Dieb zu leicht macht, sensible Daten abzugreifen - etwa weil die Sicherheitsabfrage beim Sperrbildschirm abgeschaltet ist. Auch hierfür können Beschäftigte sich eine Abmahnung einhandeln.

Muss ich die dienstliche Erreichbarkeit einhalten?

Abends klingelt das Handy, die Nummer vom Chef ist im Display. Wurden feste Zeiten zur Erreichbarkeit nach Dienstschluss vereinbart, muss der Mitarbeiter ans Telefon gehen. Ein klarer Verstoß ist das auch bei Bereitschaftsdiensten. "Das wäre so, als ob ich morgens nicht ins Büro gehen würde", sagt Eckert. Dann zählt auch nicht die Ausrede, Arbeitnehmer hätten keinen Empfang gehabt. Denn in Zeiten der Rufbereitschaft müssen Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass sie Anrufe empfangen können.  

Habe ich einen Anspruch auf ein Diensthandy?

Der eine erhält ein Diensthandy, der andere nicht. So etwas kann leicht für Unmut unter Kollegen sorgen. Hat man ebenfalls einen Anspruch darauf, wenn der Kollege ein Diensthandy bekommt? Die einfache Antwort: Nein. Der Chef kann entscheiden, wem er ein Diensthandy gibt und wem nicht.

Kann ich ein Diensthandy ablehnen?

"Einfach ablehnen kann der Arbeitnehmer ein Diensthandy nicht", erklärt Eckert. Der Arbeitgeber kann zumindest verlangen, dass er es während der Arbeitszeit nutzt und so etwa bei Kundenterminen außerhalb des Betriebs erreichbar ist. In der Mittagspause und nach Feierabend muss der Mitarbeiter aber grundsätzlich nicht ans Telefon gehen. end/dpa