Die wichtigsten Änderungen
- Hauptberuflich selbstständig Tätige können sich seit dem 1.August 2009 wie krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer für einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche entscheiden.
- Kosten: allgemeiner Beitragssatz einschließlich des Zusatzbeitrages (14,9 %).
- Bestehende Wahltarife zur Absicherung des Einkommensausfalls bei Arbeitsunfähigkeit endeten zum 31. Juli 2009. Die dreijährige Bindungsfrist entfällt.
- Versicherte mit Wahltarif können ohne Wartezeit in einen neuen Wahltarif oder in das dem gesetzlichen Krankengeld entsprechende Angebot wechseln. Darum müssen sie sich aber selbst kümmern.
- Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung eingeräumt: Wenn die Wahlentscheidung bis einschließlich 30.September 2009 erfolgt, gilt sie rückwirkend ab 1. August 2009. Versicherte sind allerdings an ihre Entscheidung drei Jahre gebunden.