DHZ-Info Die Riestertreppe

Die Riestertreppe

Da jüngere Generationen neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch in eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge investieren sollen, wurde 2001 der "Altersvorsorgeanteil" in die Rentenformel eingefügt. Damit wollte die damalige rot-grüne Bundesregierung für mehr Generationengerechtigkeit bei der Lastenverteilung sorgen.

Durch die Regelung wird die Mehrbelastung der Arbeitnehmer durch die private Altersvorsorge seit 2003 in jährlichen Schritten von jeweils 0,5 Prozent auf die Rentner übertragen. 2011 sollte dann der maximale Betrag für den "Altersvorsorgeanteil" von vier Prozent bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden. Dies wird nun durch die Aussetzung um zwei Jahre verzögert. Ist die Vier-Prozent-Marke erreicht, gibt es keinen weiteren Anstieg der "Riestertreppe".

ddp