GEZ Die neuen Rundfunkgebühren im Überblick

Ab 2013 ändert sich Gebührenordnung der GEZ. Diese Tarife müssen Handwerksbetriebe dann zahlen.

  • Betriebsstätten bis acht Beschäftigte: einen Drittelbeitrag (5,99 Euro).
  • Betriebsstätten bis 19 Beschäftigte: einen vollen Beitrag (17,98 Euro).
  • Betriebsstätten bis 49 Beschäftigte: zwei Beiträge (35,96 Euro).
  • Betriebsstätten bis 249 Beschäftigte: fünf Beiträge (89,90 Euro).
  • Betriebsstätten bis 499 Beschäftigte: zehn Beiträge (179,80 Euro).