Änderungen 2013 im Überblick Die neuen Regeln zum Führerschein

Seit diesem Jahr gibt es neue Fahrerlaubnisklassen, neue Führerscheine sind nur noch befristet gültig und auch für das Fahren mit Anhänger gelten neue Regeln. Wen die neuen Führerscheinregeln treffen und ab wann sie gelten, haben wir für Sie zusammengestellt.

Ab dem 19. Januar 2013 gibt es neue Regeln beim Führerschein. - © Joachim B. Albers/Fotolia.com

Die wichtigste neue Regel: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Danach muss der Schein neu beantragt werden. Nach Informationen des Bundesverkehrsministeriums ist dies aber nur ein Verwaltungsakt. Der Schein wird lediglich umgetauscht, damit das Bild möglichst aktuell ist. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden.  

Die alten Führerscheine, also die grauen und rosa "Lappen", bleiben aber gültig und zwar noch bis 2032. Jedoch: Wer den alten gegen einen neuen Führerschein tauscht, für den gilt automatisch die Befristung. Wer dies vermeiden will, sollte daher relativ schnell einen neuen Führerschein beantragen. Wenn dieser vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wird, gelten die alten Regelungen.  

Klasse B und die Anhängerregelung

Die "Anhängerregelung" wurde vereinfacht:  Nach wie vor genügt der Führerschein der Klasse B, um ein Fahrzeug zu führen mit einem zulässigen Gewicht von bis zu 3.500 Kilogramm plus einem Anhänger mit maximal 750 Kilogramm.

Darüber hinaus dürfen Fahrer die nur Klasse B besitzen nun auch einen Anhänger mitführen, der schwerer ist als 750 Kilo – aber nur dann, wenn Fahrzeug und Anhänger miteinander das Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm nicht übersteigen. Ansonsten muss der betreffende Fahrer wie bisher einen Führerschein der Klasse BE vorweisen können.

Hinzu kommt die neue Klasse B96: Wer ein Anhänger fahren will, der über 750 Kilo liegt, aber das Fahrzeug-Hänger-Gespann 4.250 Kilogramm nicht übersteigt, kann auf die Klasse B96 zurückgreifen. Hierfür ist jedoch eine Fahrschulung nötig.  

Einführung eines Führerscheins für Mopeds

Die neue Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre) umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie Quads, jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge gehörten bislang zu den Fahrerlaubnisklassen M und S.b.

Änderungen bei der Klasse A

Die meisten Änderungen betreffen jedoch die Klasse A. Bei der Klasse A1 entfällt zukünftig die 80 km/h-Beschränkung. Zusätzlich fällt auch die Klasse A (beschränkt) weg, die bisher das Fahren von Motorrädern mit bis zu 34 PS erlaubte. Diese Klasse wird durch die neue Klasse A2 ersetzt.

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre) eine eigenständige Fahrberechtigung, die sich nicht mehr automatisch nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen künftig Krafträder der neuen Klasse A2 und – nach Ablauf von zwei Jahren und ohne nochmalige Prüfung – Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hingegen nach Ablauf von zwei Jahren neben einer erneuten Fahrschulausbildung auch noch eine weitere praktische Prüfung für den Bikerspaß ohne Grenzen. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg nicht erforderlich. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.  

Trikes werden Motorrädern gleichgestellt

Die bisherige Definition der Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre) – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW – wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterium zu beachten. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Das heißt: Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h im "Moped" technisch entfernen lassen – allerdings nur, wenn der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt.

Außerdem werden Trikes einem Motorrad gleichgestellt. Bisher reichte der Pkw-Führerschein. Nach Angaben des ADAC soll dies jedoch nur für Führerschein-Neulinge gelten. Wessen Fahrerlaubnis der Klasse B also vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt wurde oder wird, darf demnach weiterhin ein Trike fahren.  

Fahrerlaubnisklassen C1E und D

Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern) wird ebenfalls vereinfacht. Es kommt nur noch auf die Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 Kilogramm an. Das Mindestalter für die Klassen C und CE wird mit Ausnahme der Berufskraftfahrer von 18 auf 21 Jahre erhöht.

Die Klassen D und D1 werden neue definiert. Nun kommt es nicht mehr nur auf die Anzahl der Sitzplätze an, sondern auch auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug eigentlich ausgelegt ist.  

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums und beim ADAC. rh /ste