Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will Mindestlöhne für jede Branche möglich machen. Dieses Ziel soll mit zwei Gesetzesnovellen erreicht werden: dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz.
Die Gesetzesnovellen zum Mindestlohn
"Es bleiben keine 'weißen Flecken'", zeigt sich der Minister überzeugt. Das Arbeitsministerium hat sämtliche Wirtschaftszweige aufgerufen, bis zum 31. März einen Antrag auf allgemein verbindliche Mindestlöhne zu stellen.
Nach dem Entsendegesetz können tarifliche Mindestlöhne in Branchen mit einem tarifvertraglichen Organisationsgrad von mindestens 50 Prozent per Verordnung allgemein verbindlich gemacht werden. Dafür muss es zunächst einen gemeinsamen Antrag von beiden Tarifvertragsparteien geben. Ein Tarifausschuss, bestehend aus jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, entscheidet dann über den Antrag.
Stimmt der Ausschuss zu oder gibt er innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann der Arbeitsminister die Lohnuntergrenze per Verordnung allgemeinverbindlich machen. Wird der Antrag abgelehnt oder kommt es bei der Abstimmung zu einem Patt, kann die Bundesregierung die Verordnung nur nach Kabinettsbeschluss noch erlassen.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1952. Danach sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich. Das novellierte Regelwerk soll für Wirtschaftszweige mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent gelten. Für diese Branchen kommt es zu einem zweistufigen Verfahren.
Ein Hauptausschuss, bestehend aus sechs unabhängigen Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden, stellt zunächst fest, ob überhaupt Mindestlöhne für die Branche festgesetzt werden müssen. Ein sechsköpfiger Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche mit einem von beiden Seiten bestimmten Vorsitzenden legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Diese kann dann vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung festgesetzt werden.
ddp