Altersvorsorge Die Geschichte der Rentenversicherung

1889 wurde die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Heute steht sie unter Druck. Über Motivation, Entwicklung und Umbrüche der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland.

Rente, Rentenbescheid
Hat seit ihrer Einführung eine wechselvolle Geschichte erlebt: die gesetzliche Rentenversicherung. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Die Rentenversicherung steht unter Druck. Seit aus der Bevölkerungspyramide dank der demografischen Entwicklung ein Tannenbaum geworden ist, wird umso intensiver über die Zukunft des Rentensystems diskutiert. Müssen doch immer weniger junge Menschen immer mehr Rentenempfänger finanzieren. Wirtschaftswissenschaftler und Lobbyisten fordern unter anderem die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf zum Teil über 70 Jahre. Die Bundesregierung versucht, mit dem Rentenpaket II gegenzusteuern. Doch wie ist die Rentenversicherung überhaupt entstanden? Und wie hat sie sich seitdem entwickelt?

Es begann damit, dass Reichskanzler Otto von Bismarck sich genötigt sah, etwas gegen die Not der Arbeiterschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert zu tun. Ziel war es, eine Absicherung gegen Unfall, Krankheit und die Risiken des Alters einzuführen. 1889 wurde schließlich in Deutschland das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" eingeführt. Ein paar Jahre vorher hatte Bismarck bereits die gesetzliche Krankenversicherung und eine Unfallversicherung ins Leben gerufen. Die soziale Not der Arbeiterschaft war im Zuge der Industrialisierung so groß geworden, dass Bismarck die Arbeiter wieder mehr an den Staat binden und deren Radikalisierung verhindern wollte.

Von Anfang an nach dem Prinzip der Selbstverwaltung

Konkret bedeutete das Gesetz, dass alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie "kleine Angestellte" mit einem Jahresgehalt bis 2.000 Mark ab 16 Jahren rentenversichert waren. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung betrug rund zwei Prozent, zu gleichen Teilen bezahlt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Einen staatlichen Zuschuss gab es auch damals schon. Er betrug 50 Mark im Jahr. Eine Altersrente gab es jedoch erst ab 70 Jahren mit mindestens 30 Beitragsjahren. Grund war, so die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), dass vorrangig das Risiko der Armut durch Invalidität abgesichert werden sollte. Die Altersrente war letztlich niedriger als die Invaliditätsrente.

Ein ganz entscheidender Aspekt, der heute noch in der Sozialversicherung Bestand hat, ist das Prinzip der Selbstverwaltung. Schon damals wurde dieses Prinzip eingeführt. In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen die Versicherten, Rentner und Arbeitgeber mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Festgelegt werden die Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem vom Gesetzgeber, ausgefüllt dagegen von der Selbstverwaltung. Dazu gehören Beschlüsse über Haushalte von Versicherungsträgern, Entscheidungen zu den Themen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Bei gesetzlichen Neuregelungen sorgt die Selbstverwaltung dafür, dass die Sicht der Versicherten und Arbeitgeber in die politischen Entscheidungsprozesse einfließt.

Streng getrennt: Arbeiter und Angestellte

1912 trat die Reichsversicherungsordnung (RVO) in Kraft. Die RVO fasste die Regelungen der Arbeiterkrankenversicherung, des Unfallversicherungsrechts sowie des Invaliditäts- und Altersversicherungsrechts zusammen. Sie blieb bis 1992 das Kernstück des Sozialrechts.

Bis 1912 waren vor allem Arbeiter und einige gering verdienende Angestellte versichert. Bereits mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (Inkrafttreten zum 1. Januar 1913) wurden erstmals alle Angestellten versicherungspflichtig. Laut DRV Bund sollte sich die Angestelltenversicherung unabhängig von den staatlichen Absicherungsmöglichkeiten der Arbeiter entwickeln. Während Arbeiter bei den Landesversicherungsangestellten (LVA) versichert waren, wurde für die Angestellten die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gegründet.

1933 schafften die Nationalsozialisten gleich nach der Machtübernahme die Selbstverwaltung ab. Regime­treue Leiter übernahmen die Führung der Rentenversicherungsträger. Große Teile ihres Vermögens mussten die Rentenversicherer in Reichsanleihen anlegen. Damit wurden die Kriegsvorbereitungen finanziert. Die Nazis beraubten die jüdische Bevölkerung und andere verfolgte Personengruppen ihrer Leistungsansprüche.

1938 wurde die Rentenversicherungspflicht für Handwerker eingeführt. Diese sollten im Alter finanziell abgesichert sein. Mit der Änderung der Handwerksordnung 2004 wurde diese Pflicht auf Anlage-A-Berufe beschränkt. Diese müssen weiterhin mindestens 18 Jahre lang Beiträge zahlen.

1957: Die Rentenversicherung, wie sie heute funktioniert

Mit der großen Rentenreform von 1957 wurde die Rentenversicherung so weiterentwickelt, wie sie sich im Grundsatz auch heute noch darstellt: als Umlageverfahren. Die Grundstruktur des Systems wurde also mit der Reform von 1957 geschaffen. Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung war bei ihrer Entstehung 1891 gänzlich anders konzipiert als heute – nämlich über ein Kapitaldeckungsverfahren. Erst mit der Rentenreform von 1957 wurde auf ein Umlageverfahren umgestellt. Das funktionierte zu Beginn auch gut. Aufgrund der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg schmolzen jedoch die Vermögensbestände zusammen. 1924 habe der Kapitalstock nur noch rund ein Siebentel des Vorkriegsniveaus umfasst. Daraufhin sei die Beitragshöhe so festgesetzt worden, dass nur noch die voraussichtlichen Leistungsausgaben für einen Zeitraum von fünf Jahren gedeckt sein sollten und nicht mehr alle bereits erworbenen Rentenanwartschaften.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die damaligen Anlagen infolge der Auflösung des Deutschen Reiches komplett wertlos. Für eine Kapitaldeckung habe es keine Basis mehr gegeben. Die Umstellung auf das Umlageverfahren 1957 habe, so Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund, zu einer sechs Jahrzehnte dauernden Stabilität geführt.

Was sofort auffällt, wenn man die Geschichte der Rentenversicherung verfolgt, ist die Tatsache, dass es mit der Knappschaft eine spezielle Versicherung für den Bergbau gab und heute noch gibt. Diese Trennung rührt tatsächlich aus dem Mittelalter. Demnach belegt eine Urkunde vom Rammelsberg bei Goslar, die auf den 28. Dezember 1260 datiert ist, die erste Bergbruderschaft. Sie gibt laut DRV Bund damit den ersten Hinweis auf die Sozialfürsorge für Bergleute. Zur gegenseitigen Unterstützung gegen die Gefahren des Berufs seien bereits damals eigene Knappschaftskassen oder Gnadengroschenkassen gebildet worden. Wegen der besonderen Belastungen und Risiken, denen Bergleute ausgesetzt sind, aber auch wegen des Strukturwandels im Bergbau, gelten für dort Beschäftigte auch heute noch Sonderregelungen. Für Bergleute ist heute die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See der zuständige Rentenversicherungsträger.

Einführung des Drei-Säulen-Modells

Die Rentenreform von 1972 öffnete die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen. Seitdem können alle, die nicht pflichtversichert sind, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Eine weitere einschneidende Reform zur zukunftsfähigen Finanzierung der Altersrente trat 1992 in Kraft. Die Altersgrenze 60 für Frauen und Arbeitslose sowie die Altersgrenze 63 für langjährig Versicherte wurden auf 65 Jahre angehoben.

2002 folgte ein weiterer Umbruch. Die gesetzliche Rente wurde um freiwillige, staatlich geförderte kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt: die Riester-Rente für abhängig Beschäftigte und die Rürup- oder Basis-Rente für Selbstständige. Um für mehr Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu sorgen, wurde zusätzlich der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung eingeführt. Seitdem wird die Rente als Drei-Säulen-Modell propagiert: gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge und betriebliche Altersversorgung. Eine Heraufsetzung der Regelaltersgrenze gab es dann nochmal 2007. Mit Übergangsfristen kam die Rente mit 67.

Finanzierungsverfahren

  • Kapitaldeckungsverfahren: Die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten werden am ­Kapitalmarkt angelegt. Daraus wird ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu ­zahlenden Leistungen abdecken soll.
  • Abschnittsdeckungsverfahren: Der Beitragssatz ist so festzulegen, dass die Einnahmen ausreichen, um alle in einem vorab bestimmten Zeitraum anfallenden Rentenansprüche decken zu können. 1957 vorgeschrieben war, dass die Kapitalreserve der Rentenversicherung zusätzlich am Ende des Zeitraums noch für eine Jahresausgabe ausreichen sollte.
  • Umlageverfahren: Die laufenden Zahlungen an die Rentenbezieher werden aus den laufenden Einnahmen durch die Beiträge der Versicherten beglichen. Hinzu kommen noch Steuerzuschüsse.