Die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ist für bilanzierende Unternehmer spätestens für das Jahr 2013 Pflicht.
Bernhard Köstler
"Mein Steuerberater hat mir versichert, dass ich meine Bilanzdaten erstmals für 2013 elektronisch ans Finanzamt schicken muss. Was kümmert mich das Thema E-Bilanz also jetzt schon?" Das ist eine typische Reaktion vieler Selbstständiger, die nachvollziehbar ist. Doch ganz so stehen lassen kann man diese Aussage nicht. Denn wer jetzt schon die Voraussetzungen für die E-Bilanz schafft, hat bis zum Ernstfall viel Zeit für "Trockenübungen". Zum anderen wird es wohl teurer, wenn die Anpassungen für die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ohne Vorarbeiten kurzfristig umgesetzt werden müssen. Deshalb sollten kleine und mittelständische Betriebe in Sachen E-Bilanz schon heute aktiv werden. Der Steuer-Verhaltensknigge gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ist es sicher, dass die E-Bilanz tatsächlich kommt?
Ja. Das ist auch einer brandaktuellen Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 20. Mai 2012 zu entnehmen. Wer also heute Geld in die Hand nimmt, um die Anpassungen zur E-Bilanz vorzunehmen oder um Mitarbeiter zu schulen, muss also keine Angst haben, umsonst investiert zu haben.
Ändert sich durch die E-Bilanz auch der Kontenrahmen meiner Buchführung?
Ja. Da das Finanzamt eine bestimmte Gliederungstiefe der Bilanzdaten vorgibt, ändert sich bei vielen Betrieben auch der bisher verwendete Kontenrahmen. Anpassungen sollten zeitnah vorgenommen werden. Hier hilft ein gemeinsames Gespräch mit dem Steuerberater und dem Anbieter der Buchhaltungssoftware.
Ich habe kein Personal, das ich für das Thema E-Bilanz abstellen kann. Was raten Sie mir?
In diesem Fall sollte die Buchhaltung ausgelagert werden. Die Buchhaltung und die Umsetzung der E-Bilanz sollte einem Bilanzbuchhalter oder einem Steuerberater übergeben werden. Das ist zwar teurer als der Einsatz des eigenen Personals, Handwerker können sich dadurch aber auf ihre Kerngeschäfte konzentrieren.
Kann ich die E-Bilanz freiwillig bereits für 2012 ans Finanzamt übermitteln?
Das ist sogar absolut empfehlenswert. Denn klappt die Übermittlung nicht, ist das kein Beinbruch. Dann haben Sie noch alle Zeit der Welt, die vorhandenen Mängel abzustellen und die weiteren erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Reicht es nicht, dass mein Steuerberater die Anpassungen erst mit den Arbeiten an der Bilanz 2013 vornimmt?
Es würde grundsätzlich ausreichen. Doch darunter könnten die eigentlichen Aufgaben der Bilanzerstellung wie Gewinnoptimierung oder Strategieplanung leiden. Außerdem könnten die Anpassungen unter Zeitdruck auch mehr Honorarzahlungen an den Berater bedeuten.
Muss ich etwas Besonderes beachten, falls ich den Kontenrahmen meiner Buchhaltungssoftware bereits heute anpasse?
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Umbuchungen für Jahre später mögliche Betriebsprüfungen aufzuzeichnen. Kontensalden vor und nach der Umbuchung sollten am besten ausgedruckt, abgeheftet und wie die Buchhaltungsunterlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. So kommt ein Unternehmer bei Nachfragen des Finanzamts selbst noch nach Jahren nicht in Erklärungsnot.
