DHZ-Info Die Details des Konjunkturpakets II

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket geeinigt. Im Einzelnen enthält der "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes" in Höhe von 50 Milliarden Euro folgende Maßnahmen.

Die Details des Konjunkturpakets II

  • Kommunales Investitionsprogramm: Es setzt auf neue, nachhaltige Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand in Höhe von 18 Milliarden Euro, davon 14 Milliarden vom Bund. Dabei werden rund vier Milliarden Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen, beispielsweise in Bundesverkehrswege, eingesetzt. Mit zehn Milliarden Euro unterstützt der Bund mit einem kommunalen Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder, insbesondere in Kitas, Schulen und Hochschulen, sowie in die Infrastruktur. Die Länder übernehmen dabei einen Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent. Auf den Schwerpunkt Bildung sollen 6,5 Milliarden Euro entfallen.
  • Erleichterung des Vergaberechts: Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben eingeführt. Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Vergaben durchführen.
  • Kredite und Bürgschaften für Unternehmen: Neben dem von der KfW aufgelegten und flexibilisierten Sonderprogramm in Höhe von 15 Milliarden Euro für den Mittelstand steht ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Kreditprogramm für größere Unternehmen wie auch das KfW-Sonderprogramm sollen die Finanzierungssituation der Firmen verbessern. Weiterhin prüft die Bundesregierung die Erweiterung der Möglichkeiten zur bundesgedeckten Exportfinanzierung.
  • Innovationsförderung des Bundes (ZIM): Diese wird auf einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von westdeutschen Unternehmen und größere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erweitert. Hierfür wird ein zusätzliches Haushaltsvolumen von 450 Millionen Euro realisiert. Zudem werden 500 Millionen Euro über Förderprogramme beziehungsweise KfW-Kredite aufgelegt, beispielsweise für die Forschung beim Hybridantrieb.
  • Breitband: Bis spätestens Ende 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein.
  • Auto: $(LC2987378:Wenn ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen gekauft wird, erhält der Besitzer eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Diese wird für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2009 gewährt. Die Bundesregierung sieht zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 1,5 Milliarden Euro vor.|_blank)$
  • Kfz-Steuer: Die gegenwärtige Kfz-Steuer soll auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umgestellt werden. Die Umstellung soll möglichst zum 1 Juli 2009 erfolgen. Sie sieht vor, dass eine Basismenge des CO2-Ausstoßes steuerfrei ist. 2010 und 2011 liegt diese bei 120 Gramm pro Kilometer. Zudem soll es einen Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung geben. Der Altbestand wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt.
  • Kurzarbeit: Den Arbeitgebern werden die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Anträge werden vereinfacht.
  • Beschäftigungssicherung: Im Bundeshaushalt werden zusätzliche Mittel von 1,2 Milliarden Euro für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und 770 Millionen Euro bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsagenturen und Argen erhalten 5.000 zusätzliche Stellen für die Vermittlung, Betreuung und Leistungsgewährung von Arbeitslosen.
  • Zeitarbeit: Bis Ende Januar soll ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, das für die Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze etabliert.
  • Senkung der Einkommensteuer: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden daran um 400 Euro angepasst. Zum gleichen Zeitraum wird der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro und eine weitere Verschiebung der Tarifeckwerte um 330 Euro.
  • Krankenversicherung: Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für 2009 um drei Milliarden Euro und für 2010 um sechs Milliarden Euro erhöht. Die paritätisch finanzierten Beitragssätze werden dementsprechend um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Der Einheitssatz sinkt somit von 15,5 auf 14,9 Prozent.
  • Kinder: Für Kinder gibt es einen einmaligen Bonus von 100 Euro. Die Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren im SGB II und SGB XII werden auf 70 Prozent des Eckregelsatzes zum 1. Juli 2009 erhöht.
  • Tilgung: Am Ziel einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik wird festgehalten. Für den Bund soll eine Neuregelung zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme vereinbart und im Grundgesetz verankert werden. Die Länder sind aufgerufen, sich an der Umsetzung einer in den Grundzügen für Bund und Länder verbindlichen Schuldenregel zu beteiligen. Das strukturelle Defizit soll maximal bei 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.

Nadine Schmiroszik/ddp