DHZ-Info Die Aufgaben des neuen EU-Präsidenten

Europa bekommt zum 1. Dezember mit dem EU-Reformvertrag erstmals einen ständigen Ratspräsidenten. Damit wird die bisher alle sechs Monate unter den Mitgliedsstaaten rotierende EU-Präsidentschaft aufgehoben. Der Posten hat eine weitgehend repräsentative Funktion.

Die Aufgaben des neuen EU-Präsidenten

Die Aufgabenbeschreibung ist im Artikel 15, Absatz 6 des Vertrages von Lissabon festgehalten. Darin heißt es:

"Der Präsident des Europäischen Rates

a) führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und gibt ihnen Impulse

b) sorgt in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates 'Allgemeine Angelegenheiten' für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates

c) wirkt darauf hin, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden

d) legt dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vor."

Auch ist im Vertrag festgelegt, dass der Präsident des Europäischen Rates "auf seiner Ebene" die Außenvertretung der Europäischen Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahrnehmen soll. Er darf daher kein einzelstaatliches Amt mehr ausüben. Die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

ddp