Die Rundfunkgebühren werden ab 2013 geändert. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden, dass die Gebühren pro Haushalt und nicht geräteabhängig bezahlt werden müssen. Das Handwerk erkennt trotzdem noch Mängel.
Die Änderungen stehen fest
Derzeit sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, für ein Radio sind es 5,76 Euro. Auch internetfähige Computer und Handys fallen unter die Gebührenpflicht. Ab 2013 soll nach Beschluss der Länder-Ministerpräsidenten nun eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe beschlossen werden. Der Vertrag muss allerdings noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden.
Das Handwerk hatte die Reformabsichten im Hinblick auf deutliche Mehrbelastungen für die Betriebe scharf kritisiert. Gegenüber den ursprünglichen Planungen wurde nun die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel verbessert. Zusätzlich ist ein Fahrzeug je Betriebsstätte freigestellt worden. Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote müssen zum Teil jedoch deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen. Zudem sei die neue Rundfunkfinanzierung für alle Betriebe mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden, kritisierte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler.
Positiv wertet der ZDH, dass die Auszubildenden aus der Beitragsbemessung herausgenommen worden sind. Außerdem haben die Ministerpräsidenten klargestellt, dass nur "ortsfeste“ Betriebsstätten beitragspflichtig sind. "Damit kann die ansonsten drohende Beitragspflicht zum Beispiel für Baustellencontainer und mobile Marktstände wohl vermieden werden“, urteilt Kentzler, der verspricht, dass sich die Handwerksorganisation weiter für Nachbesserungen des neuen Finanzierungsmodells einsetzen will.