Das Bundesarbeitsministerium will Arbeitsschutzregeln vereinfachen, flexibilisieren und digitalisieren. Die gesetzliche Unfallversicherung zieht dabei mit – pocht aber auf ein hohes Schutzniveau. Die DGUV warnt: Bei 2.500 Stromunfällen pro Jahr stößt der Bürokratieabbau an seine Grenzen, ohne auch den Schutz zu verringern.

In der Diskussion um bürokratieärmeren Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen drängt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ausreichend Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom. Die DGUV modernisiere ihre Vorschriften regelmäßig. "Unser Ziel ist dabei ganz klar: einfach, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen," sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer.
2.500 Stromunfälle jährlich
Der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach eigenen Angaben jedes Jahr rund 2.500 Unfälle mit elektrischem Strom gemeldet. Von 2020 bis einschließlich 2024 – jüngere Zahlen liegen noch nicht vor – seien es rund 12.800 gewesen. "Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen", sagte Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM). Manche Unfälle seien sogar tödlich. Das hohe Schutzniveau sei deshalb Arbeitgebern wie Versichertenvertretern wichtig.
Ministerium: Arbeitsschutz soll zielgerichteter werden
Zum Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen. So soll der Arbeitsschutz vereinfacht, flexibilisiert und digitalisiert werden. "Insbesondere sollen geeignete arbeitsschutzrechtliche Regelungen stärker als bisher auf bestehende Gefährdungen hin ausgerichtet werden", teilte das Ministerium auch mit Blick auf die viel zitierte elektrische Kaffeemaschine mit. Zugleich werde der Arbeitsschutz digitaler, so dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz – bei gleichbleibender Qualität – besser und einfacher erfüllen könnten.
Sozialpartner haben schon länger ein Wörtchen mitzureden
Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen im Sozialgesetzbuch VII ermöglicht, selbst verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. So sollen praxisnahe und zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Arbeitsschutzregelungen entstehen. Teil dieses Satzungsrechts sind auch die DGUV Vorschriften 3 und 4, die die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel betreffen und die nach eingehender und regelmäßiger Prüfung mit einem Aufkleber dokumentiert werden.