Vor der Bundestagsabstimmung über die Einführung einer Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor einem Eingriff in das Grundgesetz gewarnt.
DGB: Schuldenbremse nicht im Grundgesetz festschreiben
Eine solche Regelung sei für den Fall, dass sie sich in der Praxis nicht bewähre, nur sehr schwer rückgängig zu machen, sagte DGB-Bundesvorstandmitglied Claus Matecki der in Chemnitz erscheinenden "Freien Presse".
Matecki betonte, die Gewerkschaften hielten eine Schuldenbremse zwar generell für fatal, da der Staat in Krisenzeiten nicht mehr gegensteuern könne. "Sollte sie sich am Ende dennoch nicht vermeiden lassen, darf sie nicht ins Grundgesetz geschrieben werden. Das wäre wie in Stein gemeißelt und kaum noch rückholbar", sagte der DGB-Funktionär.
Zugleich warnte Matecki vor den negative Auswirkungen der geplanten Neuregelung vor allem für die Haushalte der Bundesländer. Wenn die Länder nicht mehr in der Lage seien, in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, könne dies "zum Nachteil aller sein", betonte Matecki.
Als erstes Bundesland hat sich Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, im Bundesrat gegen die geplante Schuldenbremse zu stimmen. Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Aus Mecklenburg-Vorpommern wird es keine Zustimmung zu dieser Form der Schuldenbremse geben. Mein Hauptkritikpunkt sind die Konsolidierungshilfen, bei denen wir zum Zahlerland für Bundesländer werden sollen, die wirtschaftlich stärker sind als wir."
Am Freitag stimmt zunächst der Bundestag über die in der Föderalismuskommission vereinbarte Finanzreform ab. Für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat notwendig.
ddp