23. April: Tag des Bieres Deutschland feiert sein Reinheitsgebot

Das älteste Lebensmittelgesetz hat Geburtstag: Am 23. April 1516 haben die Herzöge Wilhelm IV. und sein Bruder Ludwig X. das Reinheitsgebot für Bier erlassen. Seit diesem Tag darf deutsches Bier nur noch aus vier Zutaten bestehen. Dem Geschmack und der Vielfalt hat es aber nicht geschadet.

Heidi Roider

Am 23. April findet jährlich der Tag des Deutschen Bieres statt. Damit wird die Verkündung des Reinheitsgebotes für Bier vom 23. April 1516 gefeiert. - © Johannes Simon/dapd

Auf dem Landesstädtetag in Ingolstadt wurde das deutsche Reinheitsgebot von den beiden damals gemeinsam regierenden Herzögen Wilhelm IV. und seinem Bruder Ludwig X. erlassen. Ziel der Herzöge war es, die Bevölkerung mit einem hochwertigen Grundnahrungsmittel zu versorgen – Bier hatte zu dieser Zeit noch einen viel geringeren Alkoholgehalt als heute. Die Idee war jedoch nicht neu. In Städten wie Augsburg (1156), Nürnberg (1293), München (1363) oder  Regensburg (1447) gab es bereits regionale Vorschriften.

Seit  496 Jahren besteht nun das Bier in Deutschland aus den vier Zutaten Malz, Hopfen, Hefe und Wasser – und sonst nichts. Darauf sind die über 1.300 Braustätten, darunter auch die handwerklichen Brauer und Mälzer, in Deutschland stolz. Zum Tag des Deutschen Bieres am 23. April wird deshalb nicht nur auf die Tradition des Bierbrauens in Deutschland angestoßen, sondern auch mit Stolz in die Zukunft geblickt.

Diese bewusste Beschränkung trage vor allem dem heutigen Wunsch vieler Verbraucher nach einer gesunden Ernährung ohne Zusatzstoffe Rechnung, ist sich Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes sicher. Hahn: "Nicht erst schlagzeilenträchtige Lebensmittelskandale, dioxinverseuchte Lebensmittel und Antibiotikafunde in Milch und anderen Lebensmitteln sind für die deutschen Brauer Grund für die Anwendung des weltweit ältesten Lebensmittelgesetzes, sondern das Bewusstsein, ein gesundes und sicheres Lebensmittel den Verbrauchern zu bieten."

Über 40 Biersorten

Doch trotz dieser Beschränkung auf diese vier Zutaten ist die Vielfalt enorm: über 40 Biersorten gibt es laut dem Verband der Privaten Brauereien – vom Pils über Weißbier bis hin zu einem frischen Kölsch. Neben dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 müssen die Brauer und Mälzer heute natürlich auch chemische und verfahrenstechnische Grundlagen beherrschen, um nicht nur neue Rezepte kreieren zu können, sondern damit auch die Qualität auf einem hohen Niveau bleibt.

Deshalb ist auch Verbraucherschutz und Sicherheit laut dem Deutschen Brauer-Bund für die Brauwirtschaft eine kontinuierliche Aufgabe. So fördern und finanzieren die Mitgliedsbrauereien des Deutschen Brauer-Bundes nach eigenen Angaben mittlerweile fast 100 Forschungsvorhaben in deren Mittelpunkt die Qualitätssicherung der Rohstoffe Braugerste und Hopfen,  der Erforschung von Geschmacksstoffen oder der Verbesserung der Geschmacksqualität steht.

Dabei garantieren sie mit neuen Rezepten und modernen Produktionsverfahren, dass die Qualität der deutschen Biere auch in Zukunft ihren Weltruf behält. Die vier wichtigsten Biersorte sind nach Auskunft der Privaten Brauereien: Helles, Weizen- oder Weißbier, Pils und Dunkles Bier.

Mehr Informationen erhalten Sie auf den Verbandseiten der Privaten Brauereien Bayern sowie dem Deutschen Brauer-Bund.