Im Streit gegen einen Anbieter von Fernbusreisen hat die Deutsche Bahn eine juristische Schlappe einstecken müssen. Das Landgericht Frankfurt lehnte am Mittwoch eine Unterlassungsklage der Bahn gegen die Mitfahrzentrale "DeinBus" ab. Die Kammer beanstande die erteilte Genehmigung des Landratsamts Bodenseekreis nicht, da es sich um einen Ermessensspielraum der Behörde handele.
Deutsche Bahn unterliegt im Streit gegen Bus-Mitfahrzentrale
Frankfurt/Main (dapd). Im Streit gegen einen Anbieter von Fernbusreisen hat die Deutsche Bahn eine juristische Schlappe einstecken müssen. Das Landgericht Frankfurt lehnte am Mittwoch eine Unterlassungsklage der Bahn gegen die Mitfahrzentrale "DeinBus" ab. Die Kammer beanstande die erteilte Genehmigung des Landratsamts Bodenseekreis nicht, da es sich um einen Ermessensspielraum der Behörde handele, sagte die zuständige Richterin Claudia Dieler.
Das Start-up-Unternehmen mit Sitz in Offenbach bietet über das Internet günstige Busreisen an, die allerdings nur bei ausreichender Nachfrage zustande kommen. Das rigide Personenbeförderungsgesetz von 1931 sieht aber strenge Voraussetzungen für Busfahrten im Fernverkehr vor.
Die Kammer hatte zu klären, ob es sich bei dem Geschäftsmodell um Gelegenheits- oder Linienverkehr handelt. Entgegen der ersten Einschätzung zu Prozessbeginn im vergangenen November sah die Kammer die Voraussetzungen für einen Linienbetrieb nicht erfüllt und wies die Klage ab. Von der Deutschen Bahn war zur Urteilsverkündung niemand erschienen.
dapd
