Der Weg für den "großen Feuerwehrführerschein" ist frei. Künftig können ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Pkw-Fahrerlaubnis und Zusatzeinweisung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen übernehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des betroffenen Bundeslandes.
Der Weg für den "großen Feuerwehrführerschein" ist frei
Berlin (dapd). Der Weg für den "großen Feuerwehrführerschein" ist frei. Künftig können ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Pkw-Fahrerlaubnis und Zusatzeinweisung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen übernehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des betroffenen Bundeslandes. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erklärte am Freitag, voraussichtlich ab Anfang Juni könnten die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.
Der Bundesrat, der die Ermächtigung der Länder jetzt billigte, hatte sich wiederholt für diesen Feuerwehrführerschein eingesetzt. Denn seit 1999 dürfen mit einer Pkw-Fahrerlaubnis B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden.
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind aus technischen Gründen aber immer schwerer geworden. Selbst kleinere Fahrzeuge wiegen in der Regel mehr als 3,5 Tonnen. Nur ältere Retter dürfen aufgrund des Bestandsschutzes Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren.
Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und darüber hinaus der Klasse C erforderlich. Es ist aber sehr zeitaufwendig und teuer, diese Klassen zu erwerben. Die jetzt gebilligte Ausnahmeregelung gilt auch für Mitglieder der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes.
Ramsauer sagte, wenn das Gesetz voraussichtlich Anfang Juni in Kraft trete, könnten die einzelnen Bundesländer selbst über die Ausgestaltung der Fahrberechtigungen entscheiden. Auch die Verantwortung für das Ausbildungsniveau liege bei den Ländern.
Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands, Hans-Peter Kröger, sagte, von der Neuregelung betroffen seien bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber. Sie könnten künftig nicht nur Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren, sondern auch Anhänger mitnehmen. "Dies erleichtert beispielsweise den Transport von Tragkraftspritzen, Booten, Beleuchtungs- und Verkehrssicherungselementen."
Kröger wies darauf hin, dass aktuell eine im Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach interner Ausbildung und Prüfung ermöglicht.
dapd