Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, möchte die Bundesregierung die Zuwanderung für ausländische Fachkräfte erleichtern. Neuerungen gibt es auch für Auszubildende, denn im Handwerk bleiben immer mehr Lehrstellen unbesetzt.
Schätzungen gehen davon aus, das bis 2025 etwa 6,5 Millionen Fachkräfte in Deutschland fehlen, wenn nicht gegengesteuert wird. Deshalb möchte die Bundesregierung die Zuwanderung für ausländische Fachkräfte aus nicht EU-Ländern erleichtern. Im Fokus stehen dabei vor allem Hochqualifizierte aus Mangelberufen. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Für sie soll eine neue Gehaltsgrenze von 33.000 Euro Jahresgehalt gelten.
Zuwanderung auch für Azubis einfacher
Änderungen gibt es aber auch für Auszubildende. Ausländische Jugendliche, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, sollen dem Entwurf entsprechen hier bleiben können, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten. Das würde auch dem Handwerk zugute kommen, denn der Nachwuchsmangel zeigt sich hier immer stärker.
Rund 75.000 Ausbildungsplätze bleiben nach Einschätzung führender Wirtschaftsverbände im laufenden Jahr in Deutschland unbesetzt, etwa 11.000 davon im Handwerk. Der akute Mangel an Lehrlingen zeigt sich nun konkreter, da im Herbst nochmals Nachvermittlungsaktionen der Arbeitsagenturen und der Kammern durchgeführt wurden, meldeten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Der Grund für die vielen noch offenen Stellen liegt demnach am Mangel an geeigneten und ausbildungswilligen Bewerbern.
Deutschland soll für Zuwanderung attraktiver werden
Ob die Zuwanderung dafür eine Lösung bietet, wird sich zeigen. Bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, bedarf sie noch die Zustimmung vom Bundesrat . Grundsätzlich versucht die Bundesregierung mit den neuen Regelungen die Spielräume, die einer EU-Richtlinie national auszugestalten und damit Deutschland für mehr ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen. Die Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung fest.
Mit der "Blauen Karte EU", auch "Blue Card EU" genannt, wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt, der ohne Vorrangprüfung vergeben werden soll. Dadurch soll der Zugang möglicher neuer Fachkräfte vereinfacht und das Verfahren erheblich beschleunigt werden. Genaue Regelungen für Auszubildende sind bislang noch nicht formuliert. Für andere Fachkräfte legt sie Folgendes fest:- Hochqualifizierte, die zukünftig nach Deutschland kommen möchten und nicht zu den definierten Mangelberufen gehören, müssen ein Arbeitsverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro vorweisen.
- Für beide Gruppen von Hochqualifizierten ist der Hochschulabschluss eine Voraussetzung.
- Die Zugewanderten können nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Wollen sie dies sofort bekommen, liegt die Gehaltsgrenze bei 48.000 Euro. Dem aktuellen Zuwanderungsgesetz zufolge liegt diese Gehaltsgrenze derzeit bei 66.000 Euro.
- Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.