Trotz einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft hat das Landgericht München den ehemalige KZ-Wachmann John Demjanjuk zunächst auf freien Fuß gesetzt. Angesichts seines Alters von 91 Jahren und da keine Fluchtgefahr bestehe, sei keine Untersuchungshaft nötig, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt am Donnerstag.
Demjanjuk kommt trotz des Schuldspruchs frei
München (dapd). Trotz einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft hat das Landgericht München den ehemalige KZ-Wachmann John Demjanjuk zunächst auf freien Fuß gesetzt. Angesichts seines Alters von 91 Jahren und da keine Fluchtgefahr bestehe, sei keine Untersuchungshaft nötig, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt am Donnerstag. Bis es ein solches Urteil gibt, kann es noch dauern.
Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch legte am Donnerstag umgehend Revision ein. Bis diese entschieden ist, könne es noch ein Jahr oder länger dauern, hieß es aus Justizkreisen. Gerichtssprecherin Margarete Nötzel sagte, auch wenn das Urteil rechtskräftig werde, müsse geprüft werden, ob Demjanjuk haftfähig sei. Niemand wisse, was dann sei. Bis dahin ist Demjanjuk auf jeden Fall auf freiem Fuß.
dapd
