Drei Studenten dürfen weiter Busreisen im Fernverkehr anbieten - Gericht sieht Ermessensspielraum "DeinBus" besiegt Deutsche Bahn vor Gericht

Im Gesicht von Alexander Kuhr spiegelt sich ungläubiges Staunen. Gerade hat das Landgericht Frankfurt die Klage der Deutschen Bahn gegen sein Unternehmen "DeinBus" abgewiesen. "Die Freude kann gar nicht größer sein", jubelt der 27-Jährige. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen darf er nun weiter Busreisen über das Internet anbieten.

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"DeinBus" besiegt Deutsche Bahn vor Gericht

Frankfurt/Main (dapd). Im Gesicht von Alexander Kuhr spiegelt sich ungläubiges Staunen. Gerade hat das Landgericht Frankfurt die Klage der Deutschen Bahn gegen sein Unternehmen "DeinBus" abgewiesen. "Die Freude kann gar nicht größer sein", jubelt der 27-Jährige. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen darf er nun weiter Busreisen über das Internet anbieten.

Die Freude und Überraschung der drei Studenten ist verständlich. Noch im vergangenen November hatte die 11. Kammer für Handelssachen in dem Geschäftsmodell des Start-up-Unternehmens einen unzulässigen Linienverkehr gesehen und der Deutschen Bahn einen Erfolg ihrer Unterlassungsklage in Aussicht gestellt. Am Mittwoch gab es nun die Kehrtwende: Bei der erteilten Genehmigung des Landratsamts Bodenseekreis handele es sich um einen Ermessensspielraum der Behörde, sagte Richterin Claudia Dieler.

Bei einer günstigen Überlandfahrt im Urlaub in Spanien war den Studenten aufgefallen, wie wenig der Bus in Deutschland als Fernverkehrsmittel zum Einsatz kommt. Wieder zurück in der Heimat, wollten die drei Friedrichshafener Studenten diese Marktlücke ausnutzen und ein Linienbusunternehmen für Fernverkehr gründen.

Doch das rigide Personenbeförderungsgesetz von 1931 bremste das Engagement der Jungunternehmer zunächst aus. Auf Strecken, auf denen die Bahn verkehrt, ist ein Buslinienverkehr dem Gesetz zufolge nur möglich, wenn er eine "deutliche Verbesserung des Angebots" mit sich bringt.

Die findigen Studenten erspähten aber eine Lücke im Gesetz. Sie bieten keinen regelmäßigen Linienverkehr an, sondern eine vom Landratsamt Bodenseekreis genehmigte Busmitfahrzentrale. Wenn sich über das Internet mindestens zehn Leute für ein Angebot gefunden haben, kommt die Fahrt zustande. So können Reisende bereits für etwa zwölf Euro von Frankfurt nach Köln fahren. Zwei- bis fünfmal pro Woche wird die Strecke gefahren. Sporadisch kommen auch Verbindungen von Frankfurt nach Berlin oder Stuttgart nach München zustande.

"Wir wollen jetzt zusätzliche Fahrten anbieten und weiter wachsen", kündigte Jungunternehmer Kuhr unmittelbar nach dem Urteilsspruch an. Die Klage der Deutschen Bahn hatte der Busmitfahrzentrale ohnehin schon große Aufmerksamkeit und neue Kunden beschert.

Von der Deutschen Bahn war niemand zur Urteilsverkündung erschienen. Das unterlegene Unternehmen prüft nun eine Berufung: "Wir werden zunächst die schriftliche Begründung des Urteils genau lesen. Mit dem Verfahren haben wir eine Klärung der rechtlichen Spielregeln angestrebt, die für alle Anbieter von Busverkehren gelten."

Doch einer möglichen Berufung könnte die vorgesehene Liberalisierung des Fernverkehrs zuvorkommen. Im Februar hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Marktöffnung für Fernbusse vorgelegt. Bedingung für den Betrieb einer Busfernverbindung wäre dann allerdings ein fester Fahrplan, den "DeinBus" bislang nicht hat und auch weiterhin nicht anstrebt. "Die Busmitfahrzentrale sollte auch noch in einem liberalisierten Markt ihre Berechtigung haben", betonte Jungunternehmer Kuhr.

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