Steuer aktuell Defekter Monitor: Abschreibung oder sofortiger Betriebsausgabenabzug?

Ist der betriebliche Monitor defekt und muss durch einen neuen ausgetauscht werden, stellt sich in der Praxis die Frage, ob sofort abziehbare Instandhaltungsaufwendungen vorliegen oder ob der Monitor über drei Jahre abgeschrieben werden muss?

Keine Instandhaltung:
Da das Zubehör zum PC, dazu gehören Monitor, Tatstatur und Mouse, selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter darstellen, liegt beim Austausch grundsätzlich kein sofort abziehbarer Betriebsausgabenabzug vor.

Keine geringwertigen Wirtschaftsgüter:
Ein Sofortabzug des Kaufpreises bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern scheidet ebenfalls aus, weil das Zubehör für sich alleine nicht selbstständig nutzungsfähig ist. Um funktionieren zu können, ist immer der PC notwendig.

Abschreibung:
Ist das Zubehör eines PC defekt und muss es ausgetauscht werden, ist der Kaufpreis also auf drei Jahre verteilt abzuschreiben.

Praxistipp:
In den Finanzämtern ist man jedoch insbesondere bei sehr billigen Zubehörteilen großzügig und lässt aus Vereinfachungsgründen meist den sofortigen Betriebsausgabenabzug zu. Firmen buchen die Kosten für die Tatstatur oder die Mouse meist über Büroaufwendungen. Beim Monitor führt jedoch kein Weg an der Abschreibung vorbei. dhz