Die Charta von Turin liefert erstmals weltweit einheitliche Empfehlungen für den Umgang mit historischen Fahrzeugen. Doch passt das Regelwerk zur deutschen Praxis bei der Vergabe von H-Kennzeichen? Beim TÜV Süd ist man da geteilter Meinung.
Grundsätzlich begrüßt die Prüforganisation den länderübergreifenden Schutz von rollendem Kulturgut. Gleichzeitig sieht man aber Probleme in der Praxis, beispielsweise bei Restaurierung und Sicherheit.
„Grundsätzlich sind die Ideen der Charta in vielerlei Hinsicht vereinbar mit den Kriterien für die H-Zulassung nach Paragraph 23 StVZO und eine sinnvolle Ergänzung“, sagt Matthias Gerst, Oldtimer-Experte von TÜV Süd. Bei der Restaurierung könnten sich jedoch Diskrepanzen ergeben, weil die Charta den Schwerpunkt aufs Bewahren legt und weniger auf eine Restauration mit modernen Mitteln.
Die Charta von Turin wurde von der Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) verabschiedet. Der Verband repräsentiert 1,5 Millionen Oldtimer-Enthusia sten aus 62 Ländern.
Der größte Unterschied zwischen der Praxis bei der H-Zulassung und der Charta von Turin wird bei Fahrzeugen deutlich, die komplett restauriert wurden. Sogenannte „Renovierungen“ sieht die Charta kritischer. Nach Ansicht von Matthias Gerst ist das nicht gerechtfertigt.
Alte Autos nicht mit Patina zu retten
Viele Fahrzeuge, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden, benötigen eine umfassende Restaurierung, teilweise mit Neuteilen, um überhaupt wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu können. „Solche Autos kann man nicht nur mit Patina retten“, so Gerst.
Bremsanlagen, Kolben, Lacke, Stoffe, Motoröl: Aus Sicht des TÜV-Experten haben moderne Materialien gegenüber historischen die Nase vorn bei Konservierung, Schutz, Sicherheit und Werterhalt. Dass die Charta eher auf Patina setzt, könne zu Diskussionen bei der H-Zulassung führen: „Eine über die Jahre etwas verblas ste Motorhaube zu konservieren, dagegen ist nichts einzuwenden. Korrodierte Stellen aufwändig zu konservieren, ist dagegen wenig tauglich für den Einsatz im Straßenverkehr“, betont Gerst. Anders als die Charta von Turin geben die Vorgaben zur H-Zulassung der Alltagstauglichkeit bei Einhaltung der Originalität klar den Vorzug.
Seite 2: Unterschied zwischen Oldtimer und Gemälde
Dass Oldtimer auf öffentlichen Straßen unterwegs sind und nicht im Museum aufbewahrt werden, darin liegt der größte Unterscheid zu anderen Kulturgegenständen wie Gemälden, an deren Schutz sich die Charta von Turin orientiert. „Autos müssen sicher sein und den heutigen Anforderungen des Straßenverkehrs standhalten“, sagt Matthias Gerst. Mit allen Konsequenzen für die Restauration und den Werterhalt.
Für eine fachgerechte Restauration stehe heutzutage eine ganze Palette von neuen Originalteilen zur Verfügung. Erlaubt seien nach den Zulassungsvoraussetzungen für das H-Kennzeichen ausdrücklich auch neue komplette Rahmen, wie sie beispielsweise für den Citroën 2CV oder den MG B im Angebot sind.
Massenware schützen
Bei allen Ideen und Vorgaben zum ganz praktischen Umgang mit Oldtimern: Das Hauptziel der FIVA ist es, die Fahrzeuggeschichte, das Design, die Technik und die Funktion zu erhalten und alle gesellschaftlichen Einflüsse zu dokumentieren. Damit schließt die Charta von Turin klar die Massenmotorisierung mit ein. Fiat 500, VW Käfer und Opel Rekord sind demnach genauso schützenwert wie Mercedes 300SL Flügeltürer, Porsche 356 oder Ferrari 275. „Dass Kadett D, Fiesta ’82 oder Polo echte Oldtimer sind, das ist auch für TÜV Süd keine Frage“, so Gerst. ste
