Das sollten Sie beachten
Bei Abschluss einer Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrags mit den Mitarbeitern ist unbedingt darauf zu achten, dass
- dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wird,
- die Abtretung oder Verpfändung ausgeschlossen ist,
- die Überschüsse ausschließlich zur Verbesserung der Leistungen verwendet werden,
- Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb das Recht haben, den Beitrag mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.