Das sollten Sie beachten

Das sollten Sie beachten

Bei Abschluss einer Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrags mit den Mitarbeitern ist unbedingt darauf zu achten, dass

- dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wird,

- die Abtretung oder Verpfändung ausgeschlossen ist,

- die Überschüsse ausschließlich zur Verbesserung der Leistungen verwendet werden,

- Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb das Recht haben, den Beitrag mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.