Ab 1. Januar 2012 gibt es die Papierlohnsteuerkarte definitiv nicht mehr. Bereits im Jahr 2011 erhielten Arbeitnehmer keine Papierlohnsteuerkarte mehr, weil die Karte 2010 ihre Gültigkeit behielt. In den nächsten Wochen bekommen Arbeitnehmer dennoch Post vom Finanzamt.
Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen
1. Kontrollpapier per Post
Ganz ohne Papier geht es dann wohl doch nicht. Denn die Finanzämter schicken Arbeitnehmern in den nächsten Wochen die gespeicherten Lohnabzugsdaten per Post zu. Doch dieses Infopapier soll nicht dem Arbeitgeber ausgehändigt werden. Das Finanzamt möchte, dass jeder Arbeitnehmer prüft, ob die über ihn gespeicherten Daten wie Lohnsteuerklasse, Kinder oder Religionszugehörigkeit korrekt sind. Haben sich die Verhältnisse geändert, muss eine Änderung direkt beim Finanzamt beantragt werden. Die Gemeinden haben mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gar nichts mehr zu tun, können also bei Änderungsbedarf nicht helfen.
2. Lohnsteuerermäßigungsverfahren notwendig
Da die Lohnsteuerkarte 2010 im Jahr 2011 ihre Gültigkeit behielt, änderte sich 2011 auch nichts an den im Jahr 2010 eingetragenen Freibeträgen. Für das Jahr 2012 muss ein Freibetrag für voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste erneut im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens beim Finanzamt beantragt werden.
3. Software-Update für Lohn- und Gehaltssoftware
Nachdem Bundestag und Bundesrat Ende September das Steuervereinfachungsgesetz 2011 auf den Weg brachten, müssen Unternehmer, die Personal beschäftigten, im Dezember den Lohnabzug unter Berücksichtigung des höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrags vornehmen. Damit der 1.000-Euro-Arbeitnehmer-Pauschbetrag einbezogen wird, müssen sich Arbeitgeber jedoch schnellstens um ein Software-Update kümmern.
Praxis-Tipp:
Zu Punkt 1 und 2 macht es Sinn, die Arbeitnehmer durch eine kurze Besprechung, durch einen Aushang oder über das Intranet zu informieren. Das erspart viele Rückfragen der Arbeitnehmer und somit viel Zeit.