Das richtige Bündel an Sicherheit

Als Bauhandwerker sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungspaket Sie ausreichend schützt

Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht ersetzen zum Beispiel Schäden an Versorgungsleitungen.Foto: Stegner

Das richtige Bündel an Sicherheit

Die Frage der Absicherung von betrieblichen Werten und Haftungsrisiken kommt im Tagesgeschäft leicht ins Hintertreffen. Das ist gefährlich, da für Schäden, die Dritten während des Baus zugefügt werden, in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss.

Daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauhandwerker das A und O der betrieblichen Absicherung. Sie zahlt dann, wenn durch die betriebliche Tätigkeit andere zu Schaden kommen, wenn etwa ein Kind in eine schlecht gesicherte Baugrube fällt. „Da kommen sehr schnell erhebliche Entschädigungssummen zusammen“, erinnert Martina Westholt vom Bau-Spezialversicherer VHV. Da Unfälle eigener Mitarbeiter nicht abgedeckt sind, können Unternehmer für sie eine Gruppen-unfallversicherung abschließen.

Eine Reihe wichtiger Einschlüsse

Neben Personenschäden ersetzt die Betriebshaftpflicht-Police Sachschäden – etwa beschädigte Versorgungsleitungen im Erdreich – sowie in der Folge entstehende Vermögensschäden. Die Versicherungssumme sollte drei Millionen Euro pauschal nicht unterschreiten. Die Versicherung prüft, ob es sich tatsächlich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt für berechtigte Forderungen. Aufgrund der vielfältigen Haftungsrisiken von Bauhandwerkern sollten Betriebshaftpflichtversicherungen eine Reihe von wichtigen Einschlüssen, wie etwa Grundstückshaftpflicht, Umwelthaftpflicht oder Vermögensschäden, enthalten.

Die Beitragssumme wird unter anderem von der vereinbarten Deckungssumme, der Lohnsumme, der Laufzeit und dem Selbstbehalt je Schaden beeinflusst. Uwe Grote von der Signal Iduna ergänzt: „Es sollte unbedingt geprüft werden, ob die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers das Bauherrenhaftpflichtrisiko ausreichend abdeckt. Ansonsten muss der Bauherr eine eigene Police abschließen.“

Während des Baus kann es leicht dazu kommen, dass eine bereits erbrachte Bauleistung durch unvorhersehbare Ereignisse beschädigt oder zerstört wird. Mögliche Ursachen sind Elementarereignisse, außergewöhnliche Witterungen, Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler, Fehler bei der Bauausführung, Ungeschicklichkeit der Bauhandwerker, mutwillige Zerstörung durch Dritte. Davor schützt die Bauleistungsversicherung.

Standardmäßig sei hier nur die reine Neubauleistung versichert, erklärt Uwe Grote. „Bei Umbaumaßnahmen muss daneben eventuell zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart werden.“ Versichert sind nur Schäden, die vor der Abnahme entstehen. Nicht versichert sind Vorsatz, mangelhafte Bauleistungen sowie Feuerschäden. Letztere können als Feuerrohbauversicherung in die Bauleistungsversicherung mit aufgenommen werden.

Wenn das Bauwerk abgenommen worden ist, kann es zu Verpflichtungen des Bauunternehmers gegenüber dem Bauherren kommen. Bauhandwerker haften bis zu fünf Jahre für Mängel an Bauwerken. Vor den Folgen können sie sich mit einer Bau-Gewährleistungsversicherung, wie sie die VHV anbietet, schützen. Zusätzlich kann das Risiko der eigenen Insolvenz in der Bauphase durch den Einschluss einer Baufertigstellungsversicherung abgefedert werden.

Im Paket alle Risiken abgedeckt

Darüber hinaus sollten Bauhandwerker wie andere Unternehmer auch ihre betrieblichen Werte absichern. Dazu gehören der Fuhrpark, Maschinen, die Betriebseinrichtungen und Waren, eigene Gebäude, hochwertige Bürotechnik sowie Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen. Zudem sollte die Gefahr der Betriebsunterbrechung mit entsprechenden Gewinnausfällen abgesichert werden. Diese Policen können einzeln oder im Paket abgeschlossen werden. Beispiel VHV: Sie bietet mit dem auf Bauhandwerker zugeschnittenen Produkt Bauprotect-Bauhandwerk ein Bündel von Absicherungen, die der Handwerker auf seine Bedürfnisse zugeschnitten nutzen kann.