DHZ-Info Das Reformpaket der Föderalismuskommission II

Nach knapp zweijährigen Beratungen in 19 Sitzungen hat die Föderalismuskommission II ihre Arbeit beendet und ein umfangreiches Reformpaket auf den Weg gebracht. Wichtigster Bestandteil des Pakets ist die Schuldenbremse für Bund und Länder im Grundgesetz. Weitere Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission im Überblick:

Das Reformpaket der Föderalismuskommission II

  • Schulden-Frühwarnsystem: Begleitend zur neuen Schuldenregel soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern kontrolliert und überprüft, ob die Länder sich an die Vorgaben der Konsolidierungshilfen halten. Dem Rat sollen die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören.
  • Finanzhilfen des Bundes: In Ausnahmesituationen sollen Finanzhilfen des Bundes an die Länder auch dort möglich sein, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Besonders Investitionen in Bildung sollen damit leichtert werden.
  • Nationales Krebsregister: Die Föderalismuskommission plädiert für die Einrichtung eines Nationalen Krebsregisters. Es soll fundierte Daten zu Krebserkrankungen in ganz Deutschland bereithalten und länderübergreifende Untersuchungen und Vergleiche ermöglichen sowie zur Beurteilung von Maßnahmen im Gesundheitswesen dienen.
  • Bundesfernstraßen: Die Verkehrsressorts von Bund und Ländern werden beauftragt, eine Neuordnung des Fernstraßennetzes des Bundes vorzunehmen. Da sich Verkehrsströme verlagert hätten, sei die Neuordnung des Fernstraßennetzes überfällig, urteilt die Föderalismuskommission.

ddp